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Erschwerter Zugang zur IV-Rente

Mittwoch, 22. März 2006, 12:39 Uhr, Aktualisiert 23:10 Uhr

Sparhebel gegen links-grüne Opposition

Der Nationalrat hat den Grundsatz «Arbeit vor Rente» weiter bekräftigt und den sogenannten Karrierezuschlag gestrichen.

Ein Piktogramm weist in einem Gebaeude auf eine rollstuhlgerechte Toilette hin
Der Nationalrat will die Neurenten in der Invalidenversicherung weiter senken (keystone)

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Nach dem Beschluss der Grossen Kammer setzt der Anspruch auf eine IV-Rente voraus, dass die Versicherten ihre Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wieder erhalten oder verbessern können.

Eine links-grüne Minderheit wollte diesen Absatz streichen, um auch «instabilen Krankheitsbildern» mit unsicherer Prognose wie Krebs oder MS gerecht zu werden. Man dürfe diese Menschen nicht auf die Rente warten lassen, bis ihr Zustand klar irreversibel sei, hiess es. Die links-grüne Minderheit unterlag jedoch mit 110 zu 62 Stimmen.

Gegen den Widerstand der gleichen Minderheit hiess der Nationalrat mit 110 zu 65 Stimmen auch die Abschaffung des sogenannten Karrierezuschlags gut. Demnach wird die IV-Rente der noch nicht 45-Jährigen entsprechend dem verpassten Lohnanstieg berechnet. Die IV kann damit jährlich 102 Millionen Franken sparen.

Erfolglos beantragte eine SVP-Kommissionsminderheit eine Kürzung der angeblich überrissenen Kinderrente für IV-Bezüger von 40 auf 20 Prozent. Der Rat legte mit 109 zu 49 Stimmen sein Veto ein, obschon die IV rund 300 Millionen hätte sparen können.

(sda/schj)