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Pflichtwandelanleihe für zwei Investoren
Zweiter Antrag zur Schaffung von Kapital
Der UBS-Verwaltungsrat schlägt vor, bedingtes Kapital zu schaffen, indem mit zwei Finanzinvestoren eine Pflichtwandelanleihe vereinbart wird. Ein namentlich nicht genannter Investor aus dem nahen Osten würde 2 Milliarden Franken in die UBS investieren. Der andere Geldgeber ist eine Investment Management-Gesellschaft namens «Government of Singapore Investment Corporation Pte. Ltd», kurz: GIC. Diese würde 11 Milliarden Franken in die UBS investieren.
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GIC und der Investor aus Nahost zahlen für die Pflichtwandelanleihen total 13 Milliarden Franken.
Frühestens am 5. September 2008 und spätestens am 5. März 2010 (Fälligkeit) werden die MCN in UBS-Aktien umgewandelt, wobei der Wandlungspreis an den Marktpreis der UBS-Aktie an festgelegten Daten geknüpft ist.
Der jährliche Coupon der MCN von 9% (d.h. bei einem Betrag von 13 Milliarden Franken macht das jährlich 1,17 Milliarden Franken zugunsten der Investoren) berücksichtigt laut UBS folgende vier Punkte:
1. die Fremdfinanzierungskosten;
2. die Tatsache, dass die Inhaber der MCN bis zu deren Wandlung keine Dividende erhalten werden
3. die Tatsache, dass die Inhaber der MCN das Risiko eines Rückgangs des Aktienkurses vom Tag der Ankündigung im Dezember 2007, über das Datum der ausserordentlichen Generalversammlung und bis zum Datum der Wandlung tragen.
4. die Tatsache, dass die Inhaber der MCNs erst dann von einem Kursanstieg der UBS-Aktie profitieren, wenn der Aktienkurs 117% des Referenzpreises übersteigt.
Auf Grundlage der für die MCNs maximal auszugebenden Anzahl Aktien würden die beiden Investoren aufgrund der Wandlung rund 10,4% des Aktienkapitals von UBS halten, wovon rund 8,8% auf GIC entfallen würden.
Die beiden Investoren wären nicht länger an ihre Investitionszusage gebunden.
In diesem Fall würde die UBS die am 10. Dezember 2007 angekündigten 13 Milliarden Franken an zusätzlichem Kernkapital nicht erhalten.
(sf/ubs/godc)
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