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Was das Volk beschlossen hat

Sonntag, 8. Februar 2009, 18:42 Uhr

Nach dem Ja in der eidgenössischen Volksabstimmung vom Wochenende wird der freie Personenverkehr mit der EU ab 1. Juni unbefristet weitergeführt. Für die neuen EU-Länder Bulgarien und Rumänien gibt es vorerst noch Einschränkungen.

Eine EU- und Schweizer Fahne vor dem Bundeshaus in Bern.
Vorerst spielt die Personenfreizügigkeit noch nicht ganz. (keystone)

Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien tritt in den nächsten Monaten in Kraft, sobald auch Brüssel grünes Licht gegeben hat. Dann beginnt eine siebenjährige Übergangsfrist, in welcher der freie Personenverkehr mit den beiden Staaten schrittweise eingeführt wird.

Während dieser Frist bis 2016 bleibt die Zulassung von Arbeitskräften aus Bulgarien und Rumänien begrenzt. Bei den Daueraufenthaltern (bis fünf Jahre) steigen die Kontingente sukzessive von 362 auf 1207, bei den Kurzaufenthaltern (vier bis zwölf Monate) von 3620 auf 11'664.

Nach Ablauf der sieben Jahre könnte die Schweiz weitere drei Jahre lang eine «Ventilklausel» anrufen, wenn die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien unerwünscht stark sein sollte. Demnach wäre eine Kontingentierung noch bis ins Jahr 2019 hinein möglich.

Inländische Arbeitskräfte haben während der Übergangsfrist bei der Anstellung vor bulgarischen und rumänischen Vorrang. Vor jeder Anstellung werden zudem die Lohn- und Arbeitsbedingungen von den Schweizer Behörden kontrolliert.

Das bisher auf sieben Jahre befristete und nun auf 27 EU-Länder erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen gilt jetzt unbefristet weiter. Es kann von beiden Seiten jederzeit auf sechs Monate gekündigt werden. Wegen der «Guillotine-Klausel» träten dann auch die sechs andern Verträge der Bilateralen I ausser Kraft.

Für die 15 Mitgliedstaaten der «alten» EU sowie für Malta und Zypern gibt es bereits seit Ende Mai 2007 keine Kontingente mehr. Bei den acht osteuropäischen EU-Ländern, die wie Malta und Zypern seit 2006 in die Personenfreizügigkeit mit der Schweiz einbezogen sind, fällt die Kontingentierung Ende April 2011 weg.

Das Freizügigkeitsabkommen von 2002 gibt Schweizerinnen und Schweizern das Recht, in der EU zu wohnen und zu arbeiten. Im Gegenzug profitieren davon auch EU-Staatsangehörige in der Schweiz. Eine Aufenthaltsbewilligung erhält dabei nur, wer einen Arbeitsvertrag hat oder selbständig erwerbend ist und sich selber erhalten kann.

(sda/horm)

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