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Abstimmungen

Personenfreizügigkeit als Chance oder Risiko

Montag, 12. Januar 2009, 18:45 Uhr, Aktualisiert 06.02.2009, 18:02 Uhr

Referendum stellt auch Bilaterale I in Frage

Soll die Personenfreizügigkeit mit der EU weitergeführt und auch auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt werden? Darüber entscheidet das Schweizer Stimmvolk am 8. Februar. Bundesrat und Befürworter warnen, dass bei einem Nein, die gesamten Bilateralen I gefährdet wären. Die Gegner wehren sich gegen die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien. Sowohl die Befürworter wie auch die Gegner nehmen für sich in Anspruch, im Interesse der Wirtschaft zu handeln.

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Abstimmungs-Arena zur Personenfreizügigkeit 23.1.09
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Die Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz läuft seit sechs Jahren. Sie wurde 2002 eingeführt und auf sieben Jahre beschränkt. Der Bundesrat und das Parlament haben beschlossen, diese unbefristet weiterzuführen und gleichzeitig auf die neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien auszudehnen. Dagegen haben die Junge SVP, die Schweizer Demokraten (SD) und Lega dei Ticinesi das Referendum ergriffen.

Zuwanderung wird beschränkt

Die Personenfreizügigkeit gibt Schweizerinnen und Schweizern das Recht in der EU zu leben und zu arbeiten, gleiches gilt für EU-Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz.

Die Freizügigkeit mit den beiden neuen Mitgliedsländern Bulgarien und Rumänien wird aber nicht von heute auf morgen eingeführt. Die Zuwanderung kann während der ersten sieben Jahre beschränkt werden. Falls die Zuwanderung höher ausfällt als erwartet, können während weiterer drei Jahre Kontingente eingeführt werden.

Befürworter und Gegner

Eine ungewöhnliche Allianz aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Bauern steht hinter der Weiterführung und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Einzig ein von SVP-Vertretern dominiertes Wirtschaftskomitee, das die Vorlage ablehnt, sorgt hier für Dissonanzen. Diese Gruppe wird angeführt von alt Bundesrat Christoph Blocher. Zu seinen Zeiten als Nationalrat und später als Mitglied der Gesamtbundesrats war Blocher für die Personenfreizügigkeit eingetreten.

Für ein Ja zur Personenfreizügigkeit sind FDP, CVP, SP und Grüne. Die Ausnahme bildet hier ein kleines linkes Arbeiterkomitee, das die Vorlage bekämpft. Dessen Mitglieder sind vor allem Gewerkschafter und SP-Mitglieder. Ebenfalls gegen die Vorlage kämpft die SVP, die JSVP, die SD und die Lega dei Ticinesi.

Kontroverse um «Paket-Lösung»

Der Entscheid von Bundesrat und Parlament, die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit in einer einzigen Vorlage zusammenzufassen, hat für eine heftige Kontroverse gesorgt. Wenn man die Personenfreizügigkeit weiterführen wolle, müsse man sie auch bei allen EU-Staaten anwenden, verteidigte die Regierung ihr Vorgehen: «Die Schweiz würde eine Diskriminierung einzelner Kantone auch nicht akzeptieren.»

Dieses Vorgehen der Bundesrat wird von der SVP massiv kritisiert und ist der Grund, weshalb die SVP die Vorlage bekämpft. Dieses «schmuddelige Päckli» verunmögliche eine klare Willensäusserung der Stimmberechtigten, kritisierte Blocher. Obwohl die Partei darauf verzichtet hatte, das Referendum zu ergreifen, setzt sie sich nun für ein Nein ein. Nach eigenen Angaben ist die SVP nicht gegen die Weiterführung der Personenfreizügigkeit, sondern nur gegen deren Ausweitung auf Rumänien und Bulgarien.

Guillotine-Klausel

Laut Bundesrat stimmt das Stimmvolk nicht nur über die Personenfreizügigkeit ab, sondern auch über die Zukunft der gesamten Bilateralen I. Denn die Personenfreizügigkeit ist juristisch mit den übrigen bilateralen Verträgen verknüpft. Bei einem Nein treten auch die übrigen Verträge ausser Kraft.

Zustimmung erhält der Bundesrat von den meisten Befürwortern und von Vertretern der EU. Die SVP dagegen bezeichnet dies als «dummes Zeug». Die EU hat laut SVP erst recht kein Interesse am Wegfall der Bilateralen I. Wenn das Volk Nein sage, könne der Bundesrat die Weiterführung der Freizügigkeit dem Parlament erneut - und diesmal separat - vorlegen, argumentiert Christoph Blocher.

So einfach sei dies nicht, relativiert Michael Reiterer, EU-Botschafter in der Schweiz: «Im Falle eines Neins wird das erste Paket der Bilateralen I mittelfristig hinfällig.» Dann könne die Schweiz nicht damit rechnen, dass die EU ihr wesentlich entgegenkomme.

Zankapfel Wirtschaft

Die Befürworter der Vorlage sind der Meinung, dass sich die Bilateralen I gut bewährt hätten und wichtig für die Schweizer Wirtschaft seien. Zudem sei die Schweiz angewiesen auf Fachkräfte aus dem EU-Raum. Es wird betont, dass die EU der wichtigste Handelspartner der Schweiz sei.

Mit einem Nein würde man auch Arbeitsplätze aufs Spiel setzen, ist Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) überzeugt. Dieser Meinung ist auch der Thurgauer SVP-Nationalrat und Unternehmer Peter Spuhler: «Wenn ich nicht mehr aus der Schweiz exportieren kann, produziere ich halt in meinen Werken in Deutschland, Polen oder Ungarn», sagte er in einem Interview mit dem «SonntagsBlick».

Auch die Schweizer Landwirtschaft würde unter einem Nein leiden, argumentiert Hansjörg Walter (SVP), Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes. So würde der Marktzugang für Schweizer Produkte in den EU-Ländern wesentlich erschwert.

Angst vor mehr Kriminalität

Die Gegner der Vorlage befürchten nicht nur einen Anstieg der Arbeitslosigkeit sondern auch eine Zunahme der Kriminalität. Die SVP warnt insbesondere vor Roma-Banden, die in der Schweiz bereits aktiv seien.

Dem widerspricht EU-Botschafter Michael Reiterer, es gebe keinen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Personenfreizügigkeit. Im Gegenteil: Die Sicherheit nehme mit dem Eintritt der Schweiz in den Schengen-Raum zu.

Dieser Meinung sind auch die Befürworter der Vorlage. Sie argumentieren zudem, dass die bisherigen Befürchtungen nicht eingetroffen seien. Bisher seien vor allem gut ausgebildete Fachkräfte in die Schweiz gekommen. Zudem sei auch die Kriminalität und der Sozialmissbrauch nicht gestiegen.

(sf/mirjam spreiter)

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