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Die Guillotine-Klausel

Freitag, 9. Januar 2009, 17:30 Uhr, Aktualisiert 18:00 Uhr

EU wehrt sich gegen «Rosinenpickerei»

Bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit werden automatisch die gesamten Bilateralen I ausser Kraft gesetzt. Grund dafür ist die sogenannte Guillotine-Klausel. Die Verknüpfung entstand auf Druck der Europäischen Union.

Die sieben Abkommen der Bilateralen I, in Kraft seit dem 1. Juni 2002, sind rechtlich gesehen ein Vertragspaket. Die Personenfreizügigkeit wurde damals für eine «anfängliche Dauer» von sieben Jahren abgeschlossen.

Stimmt das Volk am 8. Februar gegen die Weiterführung, dann muss die Schweiz bis spätestens am 31. Mai 2009 Brüssel mitteilen, dass sie das Abkommen nicht verlängern will. Bei einer solchen Notifizierung treten die gesamten Bilateralen I automatisch nach sechs Monaten ausser Kraft, spätestens also Ende November.

Auf die Verknüpfung hatte bei den Verhandlungen die EU gepocht. Denn sie befürchtete ein «Rosinenpicken» der Schweizerinnen und Schweizer an der Urne. Insbesondere die Zulassung von 40-Tonnen-Lastwagen durch das Landverkehrsabkommen, das Landwirtschaftsabkommen und die Personenfreizügigkeit waren in der Bevölkerung im Vorfeld der Abstimmung vom Mai 2000 heftig umstritten.

Die Beschränkung der Geltungsdauer der Freizügigkeit war laut Schweizer Angaben ursprünglich ebenfalls eine Idee der EU. Allerdings kam sie den Wünschen Berns entgegen: Mit der Überprüfungsklausel sollten vor allem die Gewerkschaften, die Lohndumping und Masseneinwanderung befürchteten, zur Zustimmung bewegt werden.

Dass damit 2009 die gesamten Bilateralen I erneut auf dem Prüfstand stehen würden, wurde damals weit weg geschoben. Es spielte im Abstimmungskampf keine Rolle.

Mit den Bilateralen I wollte die Schweiz nach der Ablehnung des EWR im Jahr 1992 den Zugang zum EU-Binnenmarkt für die Schweizer Firmen zumindest in den wichtigsten Bereichen vertraglich sichern.

Die sieben Abkommen betreffen die wissenschaftliche Zusammenarbeit, das öffentliche Beschaffungswesen, den Abbau von technischen Handelshemmnissen, die Vereinfachung des Handels mit Agrarprodukten, die Marktzulassung im Luft- und Landverkehr und eine koordinierte Verkehrspolitik sowie eben die Personenfreizügigkeit.

(sda/sprm)