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Die Bilateralen I und II

Freitag, 9. Januar 2009, 17:58 Uhr, Aktualisiert 17:58 Uhr

Nach Ablehnung des EWR-Beitritts 1992 haben die Schweiz und die EU ihr Verhältnis durch zwei bilaterale Vertragspakete geregelt: den Bilateralen I und II.

Das erste Paket (Bilaterale I) wurde am 21. Mai 2000 an der Urne angenommen und ist seit 1. Juni 2002 in Kraft. Es öffnet der Schweiz den Zugang zum EU-Binnenmarkt und besteht aus sieben Sektorenabkommen:

- Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) erlaubt es Schweizern und EU-Bürgern, im EU-Raum respektive der Schweiz eine Stelle anzutreten und sich am Arbeitsort niederzulassen,

- das Landwirtschaftsabkommen vereinfacht den Handel mit Agrarprodukten, unter anderem durch Zollabbau und gegenseitig geschützte Ursprungsbezeichnungen (AOC; eine Ausweitung, z.B. auf Käse, wird derzeit verhandelt),

- das Landverkehrsabkommen öffnet die Märkte für Strassen- und Schienenverkehr und koordiniert die Verkehrspolitik,

- das Luftverkehrsabkommen sichert den Fluggesellschaften gegenseitigen Marktzugang,

- das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse erleichtert die Produktezulassung durch gegenseitiger Anerkennung von Prüfberichten und Zertifikaten,

- das Forschungsabkommen ermöglicht es Wissenschaftern aus der Schweiz und der EU, gleichberechtigt an den jeweiligen Forschungsprogrammen teilzunehmen,

- das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ermöglicht es Schweizer und EU-Unternehmen, sich bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu bewerben.

Die Bilateralen I sind rechtlich miteinander verknüpft: Wird ein Abkommen aufgehoben, werden auch die anderen hinfällig.

Bei einer Ausweitung der EU auf neue Mitgliedsländer braucht es beim FZA ein entsprechendes Zusatzprotokoll, das in der Schweiz dem fakultativen Referendum untersteht. Die übrigen Abkommen werden automatisch auf die Neumitglieder ausgedehnt.

Das zweite Paket (Bilaterale II) dehnt die Zusammenarbeit auf steuer-, umwelt-, sicherheitspolitische und wissenschaftliche Belange aus. Es umfasst sieben (referendumfsfähige) Abkommen und eine Absichtserklärung:

- Das Abkommen Schengen/Dublin erleichtert den Reiseverkehr durch Abbau der Grenz-Personenkontrollen und regelt die Zuständigkeit für Asylgesuche,

- das Zinsbesteuerungsabkommen erlaubt eine grenzüberschreitende Besteuerung von Zinserträgen von Personen mit Steuersitz in der EU,

- das Betrugsbekämpfungsabkommen regelt die Zusammenarbeit im Kampf gegen Schmuggel und andere (Zoll-) Betrugsdelikte,

- das Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte baut die Zölle für Produkte wie Schokolade, Suppen, Teigwaren ab,

- das Umweltabkommen macht die Schweiz zum Mitglied der Europäischen Umweltagentur,

- das Statistikabkommen harmonisiert die statistische Datenerhebung zwischen der Schweiz und der EU,

- das MEDIA-Abkommen erlaubt Schweizer Filmschaffenden den Zugang zu den Förderungsprogrammen MEDIA der EU,

- das Ruhegehälterabkommen beseitigt die Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten, die in der Schweiz wohnen.

Beim Dossier Bildung/Berufsbildung/Jugend bekräftigen die Schweiz und die EU ihre Absicht, über eine vollständige Teilnahme der Schweiz an den EU-Bildungs- und Studien-Programmen zu verhandeln. Die Verhandlungen begannen im April 2008.

Die Bilateralen II sind nicht rechtlich miteinander verknüpft. Bis auf das Betrugsabkommen sind alle Abkommen in Kraft.

(sda/sprm)