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Keine Listenverbindungen mehr bei Wahlen in Zug

Dienstag, 2. März 2010, 12:50 Uhr, Aktualisiert 07.03.2010, 14:46 Uhr

Der Kanton Zug schafft bei kantonalen und kommunalen Wahlen die Listenverbindungen ab. Die Stimmberechtigten haben an der Urne klar Ja gesagt zur Revision des erst 2007 in Kraft gesetzten Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG).

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Bild Eine Hand wirft einen Wahlzettel in eine Urne.
Das Zuger Wahl- und Abstimmungsgesetz wurde erst vor drei Jahren revidiert. sf

Bei einer Stimmbeteiligung von 47,31 Prozent votierten 21'686 Stimmende (67,5 Prozent) für die Vorlage; 10'456 (32,5 Prozent) lehnten die Gesetzesrevision ab. Parteien können damit bei Kantons- und Gemeindewahlen nur noch je eine Liste einreichen.

Das Zuger Wahl- und Abstimmungsgesetz wurde erst vor drei Jahren revidiert. Die erneute Änderungen geht auf eine Motion von FDP und CVP zurück. Nachdem bei den Nationalratswahlen 2007 über 5 Prozent der Stimmen ungültig waren, forderten die bürgerlichen Parteien die zu komplizierten Listenverbindungen abzuschaffen.

Die vorgesehene Änderung würde für kantonale und kommunale Wahlen gelten. Ob sie eine Erhöhung der Gerechtigkeit bringt oder im Gegenteil Ungerechtigkeiten fördert, ist umstritten. Der Regierungsrat und eine Mehrheit des Kantonsparlaments empfahlen sie zur Annahme.

Gegner: Sonderregelung «unfair und verwirrlich»

Bekämpft wurde die Vorlage von SP, Grünliberalen und Alternativ-Grünen. Ein Verbot von Listenverbindungen sei unfair, argumentieren die Gegner. Es benachteilige kleine Parteien und neue Gruppierungen. Zudem leide die Meinungsvielfalt. Eine faire Beteiligung aller Parteien am demokratischen Prozess werde beeinträchtigt. Erst Listenverbindungen erhöhten die Chancen für kleine Parteien.

Solche gingen Parteien ein, die ähnliche Werte und Ziele hätten. Damit werde sichergestellt, dass möglichst alle Wählenden mit ihrer Stimme wirklich Einfluss auf das Resultat nehmen könnten. Die Sonderregelung, die der Kanton nun anstrebe, sei nicht nur unfair sondern auch verwirrlich.

Befürworter: Übersichtlicher für Stimmberechtigte

Ganz anders die Befürworter, vorab die grossen bürgerlichen Parteien. Sie sehen in der Änderung einen demokratischen Gewinn. Die heutige Möglichkeit zu Listenverbindungen ermögliche es einzelnen Parteien, mehrere Listen einzureichen. Das könnte ihnen einen
Vorteil bringen.

Für die Stimmberechtigten würden die Wahlen übersichtlicher. Sie würden nicht mehr mit einer unzumutbaren Listenflut eingedeckt und könnten die Sitzverteilung besser nachvollziehen. Jede und jeder Stimmende wüsste genau, welcher Partei und welcher Person sie oder er die Stimme gebe.

Zug ist der einzige Kanton, der den Nationalratsproporz auch für Exekutivwahlen kennt.

(sda/frua/weis)