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Tierschutzanwalt: Komitee ist breit abgestützt
Die Tierschutzanwalt-Initiative, die am 7. März zur Abstimmung gelangt, findet trotz grossem Widerstand im bürgerlichen Lager auch parteiübergreifende Unterstützung. So fordert ein breit abgestütztes Pro-Komitee vor allem die Bauern auf, sich für ein griffiges Instrument gegen Tierquälereien einzusetzen.
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Bei einem Ja am 7. März habe niemand etwas zu fürchten - ausser Tierquäler, heisst es beim Komitee «Pro Tierschutzanwalt-Initiative». Die Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes (STS) stehe deshalb durchaus im Einklang mit der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung, wonach Tierquälereien hart bestraft werden müssten.
Unterschiedliche Handhabung in den Kantonen
Eine Umfrage im vergangenen November hat zudem ergeben, dass fast zwei Drittel der Befragten auch die Bestellung von Tierschutzanwälten in den Kantonen befürworteten, wie STS-Präsident Heinz Lienhard sagte.
In vielen Kantonen kämen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur Anzeige. Und wenn es zu einem Verfahren komme, ende dies oft mit einem viel zu milden Urteil, sagte Lienhard. Er erachte es deshalb für unbegreiflich, wenn Bundespräsidentin Doris Leuthard die Tierschutzanwalt-Initiative als «unnötig und überholt» ablehne.
Abschreckende Wirkung erhofft
Andere Mitglieder des Komitees wie die Zürcher Grünliberale Tiana Angelina Moser oder der Waadtländer CVP-Nationalrat Jacques Neirynck bezeichneten es als nötig, dass dem Tierschutzgesetz mit der Initiative zusätzliche Zähne verliehen würden. Tierquäler müssten harte Strafen gewärtigen, wenn diese abschreckende Wirkung haben sollten, sagte Neirynck.
Die Bestellung von Tierschutzanwälten bringe Verbesserungen beim Vollzug des Tierschutzgesetzes und führe zu Effizienzsteigerungen in den Verfahren. Ein weiteres Zuwarten mit der Einrichtung solcher Anwaltsinstitutionen würde einer Billigung von Tierquälereien gleichkommen, sagte der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr.
Keine «Stallvögte»
Und was die Bauern betrifft, so versuchte der Thurgauer SVP-Nationalrat Alexander J. Baumann zu besänftigen. Tierschutzanwälte seien keine «Stallvögte», die in den Ställen herumschnüffelten, sagte er. Wer seine Tiere korrekt halte, werde gar nie mit einem solchen Anwalt in Berührung kommen. Schwere Tierquälereien, wie sie in letzter Zeit verschiedentlich an die Öffentlichkeit gekommen seien, schadeten hingegen dem Ruf der Schweizer Bauern.
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hat für die Initiative indes bereits die Nein-Parole herausgegeben. Das Volksbegehren ist aus seiner Sicht unnötig und ordnungspolitisch falsch. FDP, CVP und SVP lehnen die Initiative ebenfalls ab.
(ddp/gmue)
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R. Di Dario, Basel
Verfasst am: 30.1.2010 12:25
Überraschung wie bei der Minarettiniative?
Die NZZ am Sonntag schrieb in der Ausgabe vom 17.... mehr
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R. Fauser, Augsburg
Verfasst am: 27.1.2010 19:02
U.Rothenbühler, 26.1.2010, 22:36
Ich kaufe selten Fleisch, wenn dann... mehr
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I. Ndlovu, Nelspruit
Verfasst am: 27.1.2010 17:02
Man kann..
ein "Guemeli" in die Breite ziehen..... mehr
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