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Tiere sollen das Recht auf einen Anwalt haben

Dienstag, 20. Dezember 2005, 11:08 Uhr, Aktualisiert 20:56 Uhr

Tierschutzinitiative zurückgezogen - Neue Initiative lanciert

Der Schweizer Tierschutz (STS) zieht seine Initiative «Tierschutz-Ja!» zurück. Gleichzeitig kündigt er die Lancierung eines neuen Volksbegehrens an. Damit will der STS die Einführung eines Tierschutzanwaltes durchsetzen.

Ein Schwein blickt aus einem Tiertransporter
Die neue Initiative fordert den verbesserten Rechtsschutz. (keystone)

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Der STS sei mit dem neuen Tierschutzgesetz, so wie es in der abgelaufenen Wintersession vom Parlament zu Ende behandelt wurde, «bei weitem nicht zufrieden», sagte STS-Präsident Heinz Lienhard laut Redetext am Dienstag vor den Medien in Bern. Es sei nur gerade erreicht worden, was zur Zeit politisch machbar sei.

Der Rückzug der Initiative «Tierschutz Ja!» bedeute nicht, dass sich der STS in den nächsten 20 Jahren mit dem nun gültigen Tierschutzgesetz abfinden werde, sagte Lienhard weiter. Man werde weiter kämpfen, um auch die übrigen Forderungen durchzusetzen.

Eine dieser vom Parlament abgewiesenen Forderungen war die Einführung eines Tierschutzanwaltes. Dieses Begehren soll nun mit der neuen Initiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz» erreicht werden. Nach Ansicht des STS kann damit eine der Schwachstellen des Gesetzes, der gesetzliche Vollzug, behoben werden.

(sda/muer)