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Tiere in der ganzen Schweiz sollen Rechtsbeistand erhalten
Misshandelte Tiere sollen in Strafverfahren künftig von einem Anwalt vertreten werden. Dies fordert die Tierschutzanwalt-Initiative. Sagen die Stimmenden am 7. März Ja, sind die Kantone verpflichtet, einen Tierschutzanwalt einzusetzen.
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Lanciert wurde die Initiative vom Schweizer Tierschutz (STS). Er möchte erreichen, dass das geltende Gesetz konsequenter angewendet wird. Ein fortschrittliches Tierschutzgesetz nütze nichts, wenn Tierquälereien weiterhin als Kavaliersdelikte behandelt würden, sagt STS-Geschäftsführer Hansuli Huber.
Im Fokus hat der Tierschutz diesmal nicht die Nutztiere, sondern die Heimtiere. In der Schweiz gebe es eine Million Heimtierhalter. Diese könnten nicht alle überprüft werden, räumt Huber ein. Kämen Misshandlungen ans Licht, sollte dies aber Konsequenzen haben. Heute würden viele Täter gar nicht oder nur mild bestraft, obwohl das Gesetz härtere Strafen zuliesse.
Katze ertränkt, Hund erschlagen
Huber nennt Beispiele: Im Kanton Freiburg sei ein Mann freigesprochen worden, der seine Katze im Waschbecken ertränkt habe. Im Kanton Zug sei ein Hundebesitzer, der seinen Hund zu Tode geschlagen habe, mit nur 200 Franken Busse bestraft worden. Und im Kanton Uri habe es kein Verfahren gegen einen Kanarienvogelhalter gegeben, der seine Tiere habe erfrieren lassen.
In den Augen der Initianten ist solches nur deshalb möglich, weil misshandelte Tiere im Gegensatz zu den Tätern keinen Anwalt haben. Würden die Interessen der Tiere von einem Tierschutzanwalt vertreten, hätte die lasche Anwendung des Gesetzes ein Ende, sind sie überzeugt.
Kanton Zürich als Vorbild
Als Beweis dient den Initianten der Kanton Zürich, der seit 1992 einen Tierschutzanwalt beschäftigt. Während in anderen Kantonen nur wenige oder gar keine Verfahren durchgeführt werden, gab es im Kanton Zürich allein im Jahr 2008 190 Verfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz.
Im Abstimmungskampf erhält der Tierschutz Unterstützung von Organisationen wie dem Vogelschutz, von Prominenten und von linken Parteien. Kantonspolitiker sowie rund 30 National- und Ständeräte gehören dem Ja-Komitee an.
Autonomie der Kantone
Die Mehrheit des Parlaments hatte sich jedoch gegen die Initiative ausgesprochen. Auch der Bundesrat empfiehlt Volk und Ständen, das Volksbegehren abzulehnen - nicht zuletzt aus Gründen des Föderalismus: Er will nicht in die Kompetenzen der Kantone eingreifen, indem er sie dazu verpflichtet, Tierschutz-Anwälte einzusetzen.
Neben staatspolitischen führt der Bundesrat aber auch inhaltliche Argumente an. Die Tierschutzanwälte griffen erst ein, wenn ein Tier gequält worden sei, sagte Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard zum Auftakt der Abstimmungskampagne. Damit ziele die Initiative am Hauptproblem vorbei. Für den Bundesrat stehe die Prävention im Vordergrund, und diese sei bei der Revision des Tierschutzgesetzes gestärkt worden.
Kein heftiger Widerstand
Ein Nein empfehlen auch die bürgerlichen Parteien. Die Initiative sei überflüssig und widerspreche dem Grundgedanken eines schlanken Staates, argumentiert etwa die FDP. Da für die Gegner aber nicht allzu viel auf dem Spiel steht, dürfte sich ihr Engagement in Grenzen halten. Mit einer gross angelegten Kampagne wird nicht gerechnet.
Zwar haben auch die Befürworter begrenzte Ressourcen. Ein flauer Abstimmungskampf könnte sich aber zu ihren Gunsten auswirken, zumal der Schweizer Tierschutz in der Bevölkerung breit verankert ist.
(sda/frua)
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D. von Seht, Kaiseraugst
)
(schanz70
Verfasst am: 5.3.2010 0:24
Tiere in der ganzen Schweiz sollen Rechtsbeistand erhalten
Ein JA löst wirklich das drängendste Problem... mehr
Zustimmen — 5 Leser sind auch dieser Meinung.
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L. H., Baar
)
(pioid
Verfasst am: 1.3.2010 21:02
Jeder verünftige Mensch stimmt Ja!
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit... mehr
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U. Keller, Klaeng
)
(sailer
Verfasst am: 1.3.2010 6:14
blödsinn
Der Anwalt des Tieres ist sein Halter. Wer nicht... mehr
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