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Tieranwälte auch für Ständerat kein Thema

Mittwoch, 9. September 2009, 11:54 Uhr, Aktualisiert 14:05 Uhr

Die Kantone sollen nicht zur Einsetzung von Tieranwälten gezwungen werden. Nach dem klaren Votum im Nationalrat stellte sich auch der Ständerat gegen die Tierschutzanwalt-Initiative.

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Ständerat gegen Tierschutzanwalt-Initiative

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Die wenigen Befürworter des Volksbegehrens kritisierten, dass Tierquälerei heute zu wenig geahndet werde. «Und die Tiere können sich nicht wehren», sagte This Jenny (SVP/GL). «Sie können keine Leserbriefe schreiben oder klagen.»

Für Anita Fetz (SP/BS) ginge es deshalb darum, «dem Rechtsschutz, den wir eigentlich haben, zum Durchbruch zu verhelfen».

Die Gegner der vom Schweizer Tierschutz lancierten Initiative wiesen jedoch darauf hin, dass den Kantonen bereits heute genügend Instrumente zum Schutz von Tieren zur Verfügung stehen und sie auch die Möglichkeit haben, Tieranwälte einzusetzen.

Der Tierschutz sei in den letzten Jahren massiv verbessert worden, zeigte sich auch Bundesrätin Doris Leuthard überzeugt: «Ich bin der Meinung, wir haben heute punkto Tierschutz einen Standard, der sich weltweit sehen lassen kann.»

Hermann Bürgi (SVP/TG) unterstrich zudem im Namen der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, dass die Frage eines Tieranwalts bereits mehrmals im Parlament diskutiert worden sei, dabei aber nie eine Mehrheit gefunden habe.

Das Anliegen der Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere» sei also nichts Neues. Der Ständerat entschied denn auch, in dieser Frage nicht in die Hoheit der Kantone einzugreifen.

Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

(sda/ap/from)

Kommentare aktiv...

P. hintermeister, romanshorn

Verfasst am: 11.9.2009 9:48

Leider...

vergessen viele...oder sie wissen es noch nicht,... mehr

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E. Anywhere, St. Burnaby

Verfasst am: 11.9.2009 9:13

Hallo Duckylein

wer verteidigt dann die Erpel? :-)

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M. Fricker, Rüti/GL

Verfasst am: 10.9.2009 19:31

Wieder einmal mehr

eine Vernachlässigung des Tieres und die Herren... mehr

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