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«Robin Hood der Tiere» in Zürich Realität

Mirjam Olstein
Freitag, 26. Februar 2010, 12:39 Uhr, Aktualisiert 01.03.2010, 12:45 Uhr

Seine Befürworter nennen ihn gerne «Robin Hood der Tiere», seine Gegner beklagen sich über den finanziellen Aufwand, den der Tieranwalt Antoine F. Goetschel dem Kanton Zürich verrechnen kann. Bis jetzt ist der Zürcher Anwalt der einzige offizielle rechtliche Vertreter der Tiere in der Schweiz. Dies soll sich nach der eidgenössischen Abstimmung vom 7. März über die Tierschutzanwalt-Initiative ändern. Goetschel ist vorsichtig zuversichtlich.

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Nein, eine Prognose über den Ausgang der Abstimmung könne er keine abgeben. Dennoch schaue er mit einem guten Gefühl dem 7. März entgegen, sagte der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel im Gespräch mit «tagesschau.sf.tv». Dennoch fehle ihm das Gefühl, dass das Schweizer Stimmvolk einen Entscheid zugunsten des Wohles der Tiere fällen werde.

Schon gar nicht erwartet er, dass die Initiative, mit 84 Prozent Ja-Stimmen angenommen werde, wie das bei der Abstimmung für einen Tieranwalt im Kanton Zürich gewesen sei.

Kritik an Kritikern

Seine Erfahrungen als Zürcher Tieranwalt geben ihm denn auch die Zuversicht, weiter für die Tiere zu kämpfen. Seit er seine Tätigkeit aufgenommen hat, seien wesentlich mehr Straftaten zur Anzeige gekommen. Und schon nur durch die Tatsache, dass es einen Tieranwalt gibt, wüssten potenzielle Tierquäler, dass die Chancen dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, um 20 bis 50 Prozent steigen. Also habe ein Tieranwalt auch eine abschreckende Wirkung.

Als «haltlos» und «nichts verstanden» bezeichnet Goetschel diejenigen Leute, die eine ausufernde Bürokratie befürchten. Werde ein Tier durch einen Anwalt vertreten, würden sich die Verfahren «weitaus weniger in die Länge ziehen, da die Verfahren einheitlich und vereinfacht abgehandelt werden können».

Auch der finanzielle Aufwand eines Tieranwalts bezeichnet Goetschel als «lächerlich». Mit rund 78‘000 Franken Umsatz beziffert er ihn. Davon müsse er noch eine 50-prozentige juristische Mitarbeiterin finanzieren. Im Vergleich zu den rund 100 Millionen Franken Strafverfolgungskosten die der Bund jährlich ausgebe, seien seine Kosten «nicht lukrativ».

Pflanzenanwalt kein Thema

Als Vater dreier Kinder und Grossvater hat Goetschel Verständnis für den Einwand, nach einem Tieranwalt müsse es auch spezielle Kinderanwälte oder Pflanzenanwälte geben. Eine Spezialisierung innerhalb der Anwaltstätigkeit sei durchaus legitim. Tiere seien jedoch seit sieben Jahren offiziell keine Sache mehr und stünden deshalb in der Rangordnung über den Pflanzen.

Die vom Bundesrat und der Initiativ-Gegner viel gepriesene Prävention als Mittel gegen Tierquälerei, kann Goetschel nicht viel abgewinnen. «Diese Argumentation ist dümmlich und fadenscheinig. Jedes Verwaltungsverfahren gegen einen Raucher oder gegen einen Hundezüchter zeigt, dass die Prävention bei ihm nichts genützt hat». Prävention sei zwar wichtig, damit diese aber glaubwürdig bleibe, müsse der Adressat wissen, dass Unrecht bestraft wird.

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D. von Seht, Kaiseraugst
(schanz70 Mann)
Verfasst am: 6.3.2010 13:20

"Tierfreunde"

Es ist gemeinhin bekannt, dass die meisten... mehr

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T. Suter, Bern
(Triss Frau)
Verfasst am: 27.2.2010 21:24

Bravo

Ein überzeugender Artikel. An alle, welche bis... mehr

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