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Initiative für Tieranwälte
Tierschutz reicht Volksbegehren ein
Der Schweizer Tierschutz (STS) hat die Tierschutzanwalt-Initiative eingereicht. Ziel des von 148’000 Personen unterzeichneten Volksbegehrens ist, dass in allen Kantonen Tierschutzanwälte die Interessen geschundener Tiere vertreten.
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Drei in Anwaltsroben und gepuderter Perücke auftretende Personen mit Stofftieren in den Armen übergaben der Bundeskanzlei in Bern die Unterschriftenschachteln. Etwa 30 Sympathisantinnen und Sympathisanten begleiteten sie mit Plakaten. «Tiere haben ein Recht auf Schutz», stand darauf.
Nach Ansicht des STS besteht heute in der Schweiz ein «eklatanter Missstand» bei der Verfolgung von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Tierquälereien gälten immer noch als Bagatelle. Falls jemand bestraft werde, dann häufig nur mit einer «läppischen Geldstrafe».
Ein Tierschutzanwalt, wie ihn der Kanton Zürich kennt, verbessere die Situation. Auf diese Weise erhielten nicht nur Tierquäler, sondern auch die Tiere vor Gericht einen Beistand. Der Tierschutzanwalt soll nach Ansicht des STS auch Ermittlungen durchführen.
Am meisten Unterschriften stammen gemäss dem STS-Geschäftsführer Hansueli Huber aus den bevölkerungsreichen Kantonen Zürich, Waadt und Bern. Die Tierschutzanwalt-Initative sei aber in allen Kantonen verhältnismässig auf etwa gleich viel Interesse gestossen, sagte STS- Präsident Heinz Lienhard.
Die Tierschutzinitiative wird von den 66 Tierschutzvereinen der Schweiz und Liechtensteins getragen, die sich unter dem Dach des STS befinden. Weitere zielverwandte Organisationen tragen sie mit. Die Grünen Schweiz unterstützen sie.
Die Initiative scheint aber parteiübergreifend Interesse zu wecken: Bei der Unterschriftenübergabe packten nacheinander der Berner Nationalrat Bernhard Hess (Schweizer Demokraten) und der Solothurner Nationalrat Boris Banga (SP) an. STS-Präsident Heinz Lienhard rechnet damit, dass die Volksabstimmung frühestens 2009 stattfindet.
Die Tierschutzanwalt-Initiative geht auf einen Entscheid der eidgenössischen Räte zurück. National- und Ständerat lehnten es im Juni 2005 bei der Revision des Tierschutzgesetzes ab, darin eine solche Institution zu verankern. Als Gegenargument wurde etwa angeführt, die Einführung eines solchen Amts sei Sache der Kantone.
Im Kanton Zürich gibt es seit über 15 Jahren einen Tierschutzanwalt. Diese Institution hat sich nach Ansicht des STS bewährt. Die Zahl der behandelten Tierschutzfälle sei dort deutlich höher als in der übrigen Schweiz. Auch die ausgesprochenen Strafen überschritten den Durchschnitt.
Gemäss Initiativtext ist es möglich, dass mehrere Kantone gemeinsam einen Tierschutzanwalt einsetzen. Der STS stellt sich vor, dass die Kosten für dessen Tätigkeit durch die höher ausfallenden Bussen gedeckt werden. Ausserdem verspricht sich der Tierschutz von spezialisierten Anwälten effizientere Verfahren.
(sda/hues)
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