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Tessiner dürfen Gemeindebehörden absetzen
Das Tessiner Stimmvolk kann künftig nicht nur die Kantonsregierung, sondern auch die Gemeindeexekutiven absetzen. Eine entsprechende Verfassungsreform ist mit 47'578 zu 33'734 Stimmen gutgeheissen worden. Die Stimmbeteiligung liegt bei 41,5 Prozent.
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Um das Absetzungsprozedere auf kommunaler Ebene in Gang zu setzen, müssen 30 Prozent der Stimmberechtigten das Ansinnen innerhalb von 60 Tagen unterzeichnen. Anschliessend kommt es zu Neuwahlen.
Gegner befürchteten noch mehr Streit
Das Parlament hatte diese Verfassungsänderung im Oktober 2009 mit 38 zu 12 Stimmen gutgeheissen. Die Massnahme diene der Stärkung der demokratischen Kontrolle über die Gemeinden, argumentierten die Befürworter. Das Volk habe so die Möglichkeit, bei Streitigkeiten in einer Kommune die Notbremse zu ziehen.
Die Gegner wiederum, die sich vor allem aus den bürgerlichen Parteien rekrutierten, befürchten, dass das Damoklesschwert einer Absetzung das politische Klima in einer zerstrittenen Gemeinde weiter vergiften wird.
Konkreter Fall: Bellinzona
Mit dem Tessin gibt es nun sechs Kantone, in denen das Volk eine Gemeindeexekutive vorzeitig abwählen kann. Auch die Kantone Bern, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Uri kennen dieses Instrument.
Im Tessin könnte es schon bald konkrete Anwendung finden: Grünen-Chef Sergio Savoia kündigte eine Unterschriftensammlung an, um die zerstrittene Stadtregierung von Bellinzona zu entmachten und im Kantonshauptort vorzeitige Neuwahlen herbeizuführen. Er will das Unterfangen starten, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt.
Auf kantonaler Ebene gibt es im Tessin seit über 100 Jahren die Möglichkeit, die Regierung abzusetzen. Bisher wurde allerdings bloss ein Versuch unternommen, den Staatsrat zu entmachten, und zwar im Jahre 1945. Das Vorhaben der Kommunisten misslang jedoch, da nicht genügend Unterschriften zustande kamen.
(sda/horm)
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