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Vorlage soll heikle Forschung einheitlich regeln

Donnerstag, 11. Februar 2010, 14:51 Uhr, Aktualisiert 12.02.2010, 12:27 Uhr

Die medizinische Forschung ist auf Versuche angewiesen, an welchen sich Patientinnen und Patienten beteiligen. Zu deren Schutz braucht es aber Regeln. Am 7. März befinden die Stimmberechtigten über einen neuen Verfassungsartikel, der die Basis dafür schaffen soll.

Bild Vier Kernspintomographen-Bilder eines menschlichen Schädels auf einem Computerbildschirm. Im Vordergrund verschwommen der Kopf einer Persone, die die Bilder anschaut.
Bei der Forschung am Menschen will der Bundesrat ganz genau hinschauen. keystone

Der Forschung sind schon heute Grenzen gesetzt. Doch die Gesetzgebung ist lückenhaft und von Kanton zu Kanton verschieden. Sagen die Stimmenden Ja zum neuen Verfassungsartikel, wird der Bund ermächtigt, Vorschriften zu erlassen.

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. Die Forschung am Menschen sei unerlässlich, argumentiert der Bundesrat. Ein neues Medikament könne nicht auf den Markt gebracht werden, bevor es am Menschen geprüft worden sei. Weil es aber um heikle ethische Fragen gehe, brauche es rechtliche Leitplanken.

Porträt von Bundesrat Didier Burkhalter. Er gestikuliert mit den Händen.
«Die Regelung ist kein Freipass. Er lässt sinnvolle Forschung zu und verhindert gleichzeitig Missbräuche.»
Bundesrat Didier Burkhalter

Verfassung soll das Grundsätzliche regeln

Der Nationalrat hat den Verfassungsartikel mit 114 zu 61 Stimmen gut geheissen. Unterschiedliche Auffassungen gab es insbesondere bei der Frage, inwieweit bereits auf Verfassungsstufe Inhalte vorgegeben werden sollten.

Eine Minderheit hätte Inhaltliches später auf Gesetzesstufe regeln wollen. Die Mehrheit bestand aber darauf, im Verfassungsartikel Grundsätze zu verankern. Und diese sind nicht ganz unumstritten: Den einen geht der Schutz der Patientinnen und Patienten zu weit, den anderen zu wenig weit.

Kinder und Demenzkranke besonders geschützt

Im Zentrum steht der Grundsatz der Freiwilligkeit: Eine Person soll in der Regel nur dann in ein Forschungsprojekt einbezogen werden dürfen, wenn sie über alle wesentlichen Aspekte informiert ist und eingewilligt hat. Gezwungen werden darf niemand. Personen, die nicht selbst einwilligen können, geniessen besonderen Schutz.

So dürfen kleine Kinder oder Demenzkranke nur dann in die Forschung einbezogen werden, wenn ihr gesetzlicher Vertreter zustimmt und die Erkenntnisse nicht mit einwilligungsfähigen Personen erlangt werden können. Zudem muss das Forschungsergebnis der betroffenen Person oder aber Personen mit der gleichen Krankheit zugute kommen.

Zu forschungsfreundlich für die einen...

Teilen der Grünen geht dieser Schutz nicht weit genug. Sie hätten im Fall von Urteilsunfähigen den persönlichen Nutzen zur Voraussetzung machen wollen. Die Partei beschloss Stimmfreigabe, nachdem etliche Mitglieder Bedenken geäussert hatten.

Porträt von Maya Graf von der Seite aufgenommen.
«Es ist ein schwieriger Entscheid.»
Maya Graf, Nationalrätin Grüne/BL

Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) und der «Basler Appell gegen Gentechnologie» empfehlen ein Nein, weil ihnen der Verfassungsartikel zu forschungsfreundlich ist. «Damit wird die fremdnützige Forschung an urteilsunfähigen Menschen legalisiert», sagt Geschäftsführerin Pascale Steck. Dies widerspreche Grundrechten.

...zu forschungsfeindlich für die anderen

Zu weit geht der Schutz dagegen Teilen der SVP. Der Zentralvorstand beschloss aus diesem Grund die Nein-Parole. Das Parlament habe zu viele Regelungen in den Verfassungsartikel gepackt, argumentierte er. Damit sei der Verfassungsartikel zu einengend und letztlich
forschungsfeindlich.

Porträt von Lieni Füglistaller. Er lächelt.
«Es gibt in der Schweiz in diesem Bereich keinen Missstand. Darum braucht es gar keine Verfassungsgrundlage. Und wenn schon, dann würde ein Artikel genügen ohne die Grundsätze.»
Lieni Füglistaller, Nationalrat SVP/AG

Da die Vorlage kein Kernthema der SVP tangiert, ist allerdings nicht davon auszugehen, dass die Partei viel in die Nein-Kampagne investiert. Manche SVP-Exponenten sind zudem auf der Seite der Befürworter. Bei den anderen bürgerlichen Parteien, der SP und der Forschung selbst stösst der Verfassungsartikel auf breite Zustimmung.

Porträt von Kathy Riklin. Sie gestikuliert.
«Die Forschung am Menschen weckt Ängste. Es braucht einen Verfassungsartikel, der die Möglichkeiten und Grenzen absteckt.»
Kathy Riklin, Nationalrätin CVP/ZH

Härtere Kontroversen zur Forschung am Menschen sind zu erwarten, wenn der Verfassungsartikel auf Gesetzesebene konkretisiert wird. Der Bundesrat hat den Entwurf für das Humanforschungsgesetz bereits vorgelegt. Das Parlament wird jedoch erst dann darüber beraten, wenn Volk und Stände dem Verfassungsartikel zugestimmt haben.

(sda/frua)

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