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Schweizer Regeln gehen im Vergleich relativ weit
Der Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen ebnet den Weg für ein im internationalen Vergleich umfassendes Forschungsgesetz. Grossbritannien und die USA etwa regeln bloss Studien mit Heilmitteln und jene der nationalen Gesundheitsbehörden.
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In Deutschland gibt es nationale Vorschriften gar nur für die Forschung mit Heilmitteln, wie Michael Gerber, im Bundesamt für Gesundheit (BAG) verantwortlich für den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, sagte. Die übrige Forschung mit Menschen werde vorwiegend durch das ärztliche Standesrecht geregelt.
Belgien regelt auch psychologische Experimente
Ein umfassendes Gesetz für die biomedizinische Forschung mit Personen kennt Belgien. Geregelt sind hier also nicht nur Experimente mit Medikamenten und anderen medizinischen Produkten, sondern auch Versuche mit Personen, welche von Chirurgen, Psychiatern oder Psychologen durchgeführt werden.
Noch weiter - und damit ähnlich weit wie die Schweiz bei einer Annahme des Verfassungsartikels - gehen Frankreich und Spanien. Die relativ neuen Gesetze dieser Länder regeln auch die Forschung an biologischem Material wie Stammzellen, Foeten oder menschlichen Geweben.
Deutschland wegen Vergangenheit restriktiv
Allen Bestimmungen ist gemein, dass der Schutz der Menschenwürde an erster Stelle steht. Wie liberal oder restriktiv die Regelungen sind, hängt laut Gerber stark von nationalen Gegebenheiten ab. Grossbritannien etwa sei der Forschung gegenüber traditionell sehr offen. Deutschland dagegen weise aufgrund der Naziverbrechen eine sehr zurückhaltende eher restriktive Gesetzgebung auf.
(sda/frua)
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