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«Menschenwürde steht über Forschungsfreiheit»
Forschung mit Menschen soll erlaubt sein, aber nach einheitlichen Regeln. Die Würde der Menschen soll dabei über der Freiheit der Forscher stehen. Mit diesem Argument wirbt ein überparteiliches Komitee für ein Ja zu einem Verfassungsartikel am 7. März.
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Getragen wird das Komitee «Ja zur Menschenwürde und zur Forschungsfreiheit» von FDP, CVP, SP, BDP, Grünliberalen und auch von Exponenten der SVP. Am Donnerstag legte es in Bern vor den Medien seine Argumente für den neuen Verfassungsartikel 118b dar.
Mit Menschen geforscht werde an vielen Orten und in vielen Disziplinen, vom Spital bis zur Soziologie, sagte der Zürcher FDP-Nationalrat Ruedi Noser. Forschungsfreiheit sei wertvoll und wichtig für die Wirtschaft. «Doch über der Freiheit der Forscherinnen und Forscher steht die Würde des Menschen.»
Einheitliche Gesetzgebung nötig
«Nicht alles Machbare soll erlaubt sein», sagte Ständerat Hansruedi Stadler (CVP/UR). Angesichts unterschiedlicher kantonaler Regelungen sei die einheitliche Verfassungsbasis überfällig und nötig.
Urteilsunfähige Menschen - etwa Kleinkinder, Demenzkranke, geistig Behinderte oder Koma-Patienten - erhalten mit dem Artikel 118b besonderen Schutz, wie die Waadtländer Nationalrätin Josiane Aubert (SP) ausführte. Sie dürften nur einbezogen werden, wenn ohne sie keine gleichwertigen Resultate erhältlich wären.
Würde Forschung mit den Verletzlichsten verboten, würden diese Menschen nicht gleich behandelt und deshalb diskriminiert, sagte Aubert. «Ein Verzicht auf Forschung über Alzheimer und andere Alters-Demenzkrankheiten würde den Verzicht auf die Suche nach Behandlungsmethoden bedeuten.»
(sda/schj)
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