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Forschungs-Skeptiker bisher unterlegen
Über die Forschung am Menschen ist in der Schweiz schon mehrfach abgestimmt worden. Es ging um Teilbereiche wie Fortpflanzungs- und Transplantationsmedizin sowie Stammzellenforschung. Bei den Abstimmungen setzten sich jeweils Bundesrat und Parlament gegen die Forschungs-Skeptiker durch.
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Seit den 80er-Jahren macht die Forschung am Menschen grosse Fortschritte. Wie die Genforschung weckt sie aber neben Hoffnungen auf neue Heilungsmethoden auch grosse Bedenken wegen möglichen Missbrauchs (Stichworte: Klone, Designer-Babies)
Mit Volksinitiativen und Referenden versuchten Skeptiker vor allem aus religiösen und gentech-kritischen Kreisen, der Forschung am Menschen Grenzen zu setzen. Regierung und Parlament suchten einen Mittelweg zwischen Forschungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.
Fortpflanzungstechnologie: Anstoss durch Initiative
1985 lancierte die Zeitschrift «Beobachter» eine Volksinitiative «gegen Missbräuche der Fortpflanzung- und Gentechnologie beim Menschen». Nachdem das Parlament einen etwas liberaleren Gegenvorschlag - den Verfassungsartikel 119 über Gen- und Fortpflanzungstechnologie im Humanbereich - ausgearbeitet hatte, wurde die Initiative zurück gezogen.
Der Artikel wurde in der Volksabstimmung vom 17. Mai 1992 mit 74 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Er untersagt unter anderem die Verschmelzung von menschlichen und nichtmenschlichem Keim- und Erbgut, die Embryonenspende und die Leihmutterschaft. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist unter Auflagen erlaubt.
Fortpflanzungsmedizin: Initiative verworfen
Abtreibungsgegner und religiöse Kreise wollten letztere stark einschränken: Ihre 1992 lancierte Volksinitiative «für menschenwürdige Fortpflanzung» verlangte ein Verbot von Samenspende und Befruchtung im Reagenzglas - Techniken, mit denen die Medizin kinderlosen Paaren schon lange half. Das Volksbegehren wurde am 13. März 2000 mit 72 Prozent Nein-Stimmen an der Urne verworfen.
Damit war der Weg frei für das Fortpflanzungsmedizingesetz, ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments. Es erlaubt heterosexuellen Paaren bei Unfruchtbarkeit Samenspende, verbietet aber Ei- und Embryonenspende sowie Präimplantationsdiagnostik.
Transplantationsmedizin
Die Verpflanzung von Organen, Geweben und Zellen wurde durch den Verfassungsartikel 119a über die Transplantationsmedizin geregelt, der am 7. Februar 1999 an der Urne mit 88 Prozent Ja angenommen worden war. Dieser verbietet unter anderem den Handel mit menschlichen Organen. Die Spende von menschlichen Organen, Geweben und Zellen ist unentgeltlich.
Die Details wurden im Transplantationsgesetz geregelt. Organe dürfen danach nur mit Einverständnis des Spenders respektive seiner Angehörigen entnommen werden. Sie sollen ohne Diskriminierung zugeteilt werden. Nachdem ein Referendum der «Lebensrecht-Bewegung» mangels Unterschriften gescheitert war, trat das Gesetz 2007 in Kraft.
Stammzellenforschung
Auch die Stammzellenforschung löste heftige Kontroversen in der Öffentlichkeit aus. Das 2003 vom Parlament erarbeitete Stammzellenforschungsgesetz erlaubt eingeschränkt die Forschung an Stammzellen, die aus überzähligen Embryonen bei der Befruchtung im Reagenzglas gewonnen werden. Die Erzeugung zu Forschungszwecken und der Handel mit Embryonen sind verboten.
Gegen das Gesetz ergriffen der «Basler Appell gegen Gentechnologie» und die Vereinigung «Ja zum Leben» das Referendum. Am 28. November 2004 wurde das Gesetz aber mit 66,4 Prozent Ja angenommen.
(sda/frua)
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