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Burkhalter eröffnet Abstimmungskampf

Freitag, 29. Januar 2010, 15:31 Uhr, Aktualisiert 13.02.2010, 1:20 Uhr

Die Forschung am Menschen soll in der Schweiz einheitlich geregelt werden, auf Basis eines neuen Verfassungsartikels. Bundesrat Didier Burkhalter hat vor den Medien dargelegt, warum der Bundesrat dem Stimmvolk empfiehlt, diesem Vorhaben zuzustimmen.

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Menschenwürde in der Forschung

«Das Ziel ist es, den Schutz von Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung sicherzustellen», sagte Burkhalter. Die Forschung am Menschen sei von zentraler Bedeutung. Ohne die Überprüfung der Wirkung auf den Menschen komme ein Medikament nicht auf den Markt, gab der Gesundheitsminister zu bedenken.

Den Forscherinnen und Forschern müssten jedoch klare Grenzen gesetzt werden. «Der Schutz des Menschen in der Forschung hat höchste Priorität», betonte Burkhalter. Um diesen Schutz einheitlich zu regeln, brauche es einen neuen Verfassungsartikel.

Teilnahme an Forschungsprojekten freiwillig

Am 7. März wird das Stimmvolk darüber befinden. Der Artikel ermächtigt den Bund Gesetze zu erlassen und gibt die Leitplanken vor. So hält er fest, dass niemand zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt gezwungen werden darf.

Eine Person soll nur dann in ein Forschungsprojekt einbezogen werden dürfen, wenn sie über alle wesentlichen Aspekte informiert worden ist und ihre Einwilligung erteilt hat. Weiter dürfen die Risiken und Belastungen für teilnehmende Personen in keinem Missverhältnis zum Nutzen der Forschung stehen.

Besonderer Schutz für Urteilsunfähige

Besonderen Schutz geniessen Personen, die nicht selbst einwilligen können. So dürfen sie nur dann in die Forschung einbezogen werden, wenn ihre gesetzliche Vertretung zustimmt, die Erkenntnisse nicht mit einwilligungsfähigen Personen erlangt werden können und das Forschungsprojekt einen Nutzen für sie erwarten lassen.

Schliesslich schreibt der Verfassungsartikel vor, dass jedes Forschungsprojekt von einer unabhängigen Stelle - zum Beispiel einer Ethikkommission - überprüft werden muss.

Von Kanton zu Kanton verschieden

Heute ist die rechtliche Lage nach Ansicht von Bundesrat und Parlament unbefriedigend. Auf Bundesebene sind nur einige Teilbereiche geregelt, und in den Kantonen sind die Vorschriften unterschiedlich.

Der Verfassungsartikel ermächtigt den Bund, Vorschriften zu erlassen, wenn die Gefahr besteht, dass der Mensch in seiner Würde und Persönlichkeit verletzt werden könnte. Der Schutz gilt sowohl für lebende als auch für verstorbene Personen. Embryonen und biologisches Material menschlicher Herkunft fallen ebenfalls darunter.

Im Parlament war die Schaffung einheitlicher Regeln unbestritten. Strittig war, inwieweit bereits auf Verfassungsstufe Inhalte vorgegeben werden sollten. Die Volksabstimmung ist notwendig, weil jeder Verfassungsartikel dem obligatorischen Referendum unterliegt.

(sda/schj)

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