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Freitag, 29. Januar 2010, 15:46
Letzte Aktualisierung: Sonntag, 7. März 2010, 21:42

Verfassungsartikel Forschung am Menschen klar angenommen

In der Schweiz wird der Bund die Forschung am Menschen einheitlich regeln. Das Stimmvolk hat den entsprechenden Verfassungsartikel mit 77,2 Prozent Ja angenommen. Sämtliche Kantone stimmten zu. Der Verfassungsartikel war auch im Parlament mit Ausnahme der SVP breit unterstützt worden. Er soll einerseits die Forschungsfreiheit und anderseits den Schutz der Würde des Menschen garantieren.


Schlussresultat

Volksstimmen

Ja Nein
1'707'549 77.2 % 504'460 22.8 %

Standesstimmen

Ja Nein
23 0
Tabelle Resultate nach Kantonen und Bezirken

Artikel zur Abstimmung

Schweizer Regeln gehen im Vergleich relativ weit

Der Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen ebnet den Weg für ein im internationalen Vergleich umfassendes Forschungsgesetz. Grossbritannien und die USA etwa regeln bloss Studien mit Heilmitteln und jene der nationalen Gesundheitsbehörden. mehr

Forschungs-Skeptiker bisher unterlegen

Über die Forschung am Menschen ist in der Schweiz schon mehrfach abgestimmt worden. Es ging um Teilbereiche wie Fortpflanzungs- und Transplantationsmedizin sowie Stammzellenforschung. Bei den Abstimmungen setzten sich jeweils Bundesrat und Parlament gegen die Forschungs-Skeptiker durch. mehr