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Bewilligungspflicht für Alkoholverkauf klar angenommen

Dienstag, 2. März 2010, 12:06 Uhr, Aktualisiert 07.03.2010, 14:08 Uhr

Der Alkoholverkauf wird im Kanton Baselland wieder generell bewilligungspflichtig: Die Stimmberechtigten haben eine entsprechende Änderung des Gastgewerbegesetzes mit 69'042 zu 9987 Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 43,31 Prozent.

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Stets bewilligungspflichtig war der Schnapsverkauf; nun wird aber auch die 2004 abgeschaffte Bewilligungspflicht für den Verkauf von Wein und Bier wieder eingeführt. Die Regierung erhofft sich davon eine bessere Durchsetzung von Jugendschutzvorschriften, da damit Auflagen oder - bei Missachtung - ein Bewilligungsentzug möglich werden.

Gesetzesänderung als Kompromisslösung

Die Gesetzesänderung ist der kleine Rest eines Massnahmenpakets der Regierung gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche. Geplant war einst mehr, so auch ein Verbot der privaten Weitergabe von Alkohol an Jugendliche und Anderes. Das Kantonsparlament hatte das Meiste aber als nicht praktikabel oder kontrollierbar verworfen.

(sda/horm/gern)