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Rentenklau oder Beitragsklau?

Mirjam Spreiter
Freitag, 12. Februar 2010, 16:40 Uhr, Aktualisiert 20.02.2010, 13:15 Uhr

Ist eine Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule– und damit tiefere Renten – wirklich nötig oder werden wir für dumm verkauft? Im Vorfeld der Abstimmung vom 7. März wird mit harten Bandagen gekämpft. Beide Seiten werfen einander vor, nicht die Wahrheit zu sagen. Doch um was geht es wirklich?

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Der Umwandlungssatz bestimmt, wie das gesparte Guthaben in der 2. Säule in eine jährliche, lebenslang garantierte Rente umgerechnet wird. Heute beträgt dieser Satz 7,0 Prozent für Männer und 6,95 Prozent für Frauen. Für ein BVG-Guthaben von 100'000 Franken bedeutet dies eine jährliche Rente von 7000 Fr. (Männer) und 6900 (Frauen).

Abstimmungsarena zu Senkung BVG-Satz

Die Vorlage sieht vor, diesen Satz für Neurenten anzupassen, bis er im Jahr 2016 bei 6,4 Prozent liegt. Dies ist laut Bund nötig, damit die 2. Säule finanziell stabil bleibt. Denn die Zinsen auf dem Kapital der Pensionskassen sind in den letzten Jahren gesunken. (Bereits 2005 war in einer 1. BVG-Revision eine Senkung auf 6,8 Prozent beschlossen worden, die nun Schrittweise umgesetzt wird.)

Für bereits Pensionierte soll sich nichts ändern. Gegen den Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage abzulehnen.

Lebenserwartung und Finanzierung

Der Umwandlungssatz ist abhängig von zwei Faktoren: der Lebenserwartung der Rentner und den Kapitalerträgen der Pensionskassenvermögen an den Finanzmärkten. Das Problem: Beide können nur geschätzt werden. Deshalb werfen sich die Gegner und Befürworter gegenseitig vor, nicht die Wahrheit zu sagen.

Lebenserwartung ab dem Pensionsierungsalter

Bei der Einführung des BVG-Obligatoriums 1985 hat die Lebenserwartung bei Erreichen des Pensionsalters mit 65 Jahren für Männer noch 15,1 Jahre und bei Frauen von 18,8 Jahre betragen. Bei der ersten Anpassung 2005 ging man von einer Lebenserwartung von 17,75 Jahren bei Männern und 22,19 bei Frauen aus. Laut aktuellsten Zahlen muss man für das Jahr 2015 mit einer Lebenserwartung von 20,37 bzw. 23,1 Jahren rechnen.

 

1985

2000

2005*)

2006

2015*)

           

Männer

15,1

17,3

17,8

19,0

20,4

Frauen

18,8

21,8

22,2

22,2

23,1

*)Hochgerechnete Werte. Quelle: «VZ 2000» und «VZ 2005» der Pensionskasse der Stadt Zürich.

Da die Lebenserwartung der Bevölkerung steige, müsse das individuell angesparte Kapital länger reichen, argumentiert Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) vom bürgerlichen Ja-Komitee.

Falls der Umwandlungssatz nicht gesenkt werde, müssten die Vorsorgeeinrichtungen ihren Bezügern mehr auszahlen, als gespart worden sei, und es entstünden Löcher. Dann müssten Arbeitnehmer die Renten der Pensionierten mitfinanzieren.

Dieses Phänomen bezeichnet Rudolf Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, – im Hinblick auf die «Rentenklau»-Kampagne der Gegner – als «Beitragsklau».

Rendite liegt deutlich unter 5 Prozent

Während die Lebenserwartung also weiter ansteigt, sind die Kapitalzinsen auf dem Kapital der Pensionskassen gesunken. Während man in den 1990er Jahren noch von einer durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent ausgehen konnte, sind die Renditen in den letzten 15 Jahren kontinuierlich gesunken und liegen heute deutlich tiefer als damals. Für einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent wäre laut Bund ein Kapitalertrag von 4,9 Prozent nötig. Deshalb – so argumentieren Bundesrat und Ja-Komitee – sei eine Senkung des Umwandlungssatzes unumgänglich.

Laut Bundesamt für Sozialversicherungen und Schweizerischem Versicherungsverband beträgt die Finanzierungslücke in der zweiten Säule 600 Mio. Fr. «Ohne Anpassung verteilen wir Kapital, das nicht vorhanden ist - wir zahlen Renten auf Pump», warnt Bundespräsidentin Doris Leuthard.

«wohlüberlegt, dosiert und sinnvoll»
Bundesrat Didier Burkhalter zur Senkung des Umwandlungssatzes

Die Gegner der Vorlage sind der Ansicht, dass der Bundesrat viel zu tiefe Renditezahlen präsentiert. «Damit verkauft der Bundesrat die Stimmbürger für dumm», Unia-Sprecher Nico Lutz. Es seien «gewinnorientierte Versicherungen», welche eine Rentensenkung verlangten, heisst es. Diese wollten weiterhin «gut verdienen und darum die Renten senken».

Der neue Sozialminister Didier Burkhalter verteidigt die Senkung des Umwandlungssatzes als «wohlüberlegt, dosiert und sinnvoll». Dem widersprechen die Referendumsträger, Gewerkschaften und Konsumentenpresse. Sie bezeichnen die Senkung des Umwandlungssatzes als «unnötig und unzumutbar».

Schwerer Vorwurf an die Gewerkschaften

Das linke Referendums-Komitee nennt die Senkung des Umwandlungssatzes einen «Rentenklau». «Von der Rente müssen die Menschen leben können», sagte Rita Schiavi, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia. Die Senkung gefährde jedoch für viele ein Leben in Würde. Gerade Leute mit tieferen Einkommen seien besonders betroffen.

Hier widerspricht Bundesrat Didier Burkhalter den Gewerkschaften und wirft ihnen vor, falsche Tatsachen zu verbreiten. Laut Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen erhält jemand mit einem kleinen Einkommen (40'000 Fr./Jahr) nach der Senkung eine höhere Rente aus der zweiten Säule, nämlich rund 11 Prozent. Grund dafür sind die flankierenden Massnahmen aus der 1. BVG-Revision (2005).

Obligatorisches und überobligatorisches Guthaben

Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz gilt nur für den obligatorischen Teil des Alterskapitals, also für Löhne zwischen 20'520 und 82'080 Franken. Was darüber hinausgeht, ist überobligatorisches Guthaben. Den Umwandlungssatz für dieses Guthaben kann der Stiftungsrat der Pensionskasse festsetzen. Dieser liegt meist deutlich unter 7,0 Prozent. Die beiden verschiedenen Umwandlungssätze ergeben dann einen Durchschnitts-Umwandlungssatz, der bereits heute unter 7 Prozent liegt.

Protest der Basis

Der Abstimmungskampf verläuft entlang der gewohnten Linien: das bürgerliche Lager und Wirtschaftsverbände sind für eine Senkung des Umwandlungssatzes. Dagegen sind SP, Grüne, CSP, die Gewerkschaften und Konsumentenorganisationen.

In der SVP und der CVP haben sich aber einige Kantonalsektionen gegen ihre Mutterpartei aufgelehnt und die Nein-Parole beschlossen. Bei der SVP sind dies die Kantonalsektionen Unterwallis, Schwyz, St. Gallen und Obwalden. Anderer Meinung als die CVP Schweiz sind Zürich, Genf und Solothurn. Auch die CVP Frauen stellen sich gegen die Mutterpartei. Einen kleinen Aufstand gibt es auch im Jura: Die Kantonalsektion der FDP hat Stimmfreigabe beschlossen.

Kommentare aktiv...

H. Fassbender, Basel
(Ravenous Mann)
Verfasst am: 7.3.2010 14:08

freie Marktwirtschaft...

sieht für die FDP so aus: man wirtschaftet... mehr

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P. Stucki

Verfasst am: 7.3.2010 13:49

Die SVP steht klar näher beim Volk.

Leider ist es bei dieser Abstimmung den Linggen... mehr

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F. Hans-Jürg

Verfasst am: 7.3.2010 13:41

Rentenklau

Mit der heutigen Abstimmung zeigt es doch(74%... mehr

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