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Die zweite Säule und ihre Schwachstellen
Die berufliche Vorsorge (BV) ist die zweite der drei Säulen der Altersversorgung. Sie soll zusammen mit der staatlichen AHV/IV die Weiterführung des gewohnten Lebensstils ermöglichen. Als ihre Hauptschwächen gelten der Mangel an Wettbewerb, hohe Verwaltungskosten und starke Börsenabhängigkeit.
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Entstanden ist die berufliche Vorsorge aus den Pensionskassen von Betrieben und Verwaltungen, die ab Mitte des 19. Jahrhunderts zur freiwilligen Altersvorsorge der Angestellten geschaffen wurden.
1972 wurde sie per Volksabstimmung als zweite Säule der Altersvorsorge in der Verfassung verankert - neben der staatlichen AHV und dem individuellen Sparen. 1985 wurden die Details in einem Gesetz geregelt.
Für die meisten Arbeitnehmer ist die BV obligatorisch. Zusammen mit der AHV soll sie rund 60 Prozent des letzten Bruttolohnes garantieren - was aber bei kleinen Einkommen nicht immer möglich ist.
Privat aber kein Wettbewerb
Anders als die staatlich organisierte AHV ist die BV eine privatrechtliche Versicherung, mit privaten Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen und Stiftungen). Sie wird wie die AHV durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanziert.
Aber während in der AHV die Berufstätigen für die Rentner zahlen (sogenanntes Umlageverfahren), spart bei der BV jeder für sich persönlich (Kapitaldeckungsverfahren).
Arbeitnehmende können in der Regel nur bei der Pensionskasse ihres Arbeitgebers versichert sein, freie Wahl und Wettbewerb gibt es nicht. Immerhin besteht für jene, die ihre Stelle wechseln, seit 1995 Freizügigkeit zwischen den Kassen. Bevor diese «goldenen Fesseln» gelöst wurden, hatten die Kassen die Arbeitgeberbeiträge bei einem Jobwechsel oft ganz oder teilweise zurückbehalten.
Hohe Verwaltungskosten
Die BV zählt 3,7 Millionen aktive Versicherte, die Beiträge zahlen, und knapp eine Million Rentenbezüger. Die rund 2400 Vorsorgeeinrichtungen verwalten zusammen ein Kapital von 660 Milliarden Franken. Jährlich zahlen sie knapp 30 Mrd. als Renten und Kapitalleistungen aus.
Die BV hat hohe Verwaltungskosten - 2007 waren es laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 2,7 Mrd. Franken. Bei der AHV schätzt man die Verwaltungskosten auf eine halbe Milliarde (einschliesslich Ausgleichkassen, ohne Gemeinde-AHV-Stellen). Ein Vergleich ist aber wegen der unterschiedlichen Systeme heikel.
Abhängigkeit von Finanzmärkten
Die Vorsorgeeinrichtungen investieren ihr Geld stark in den Aktien- und Immobilienmärkten, was in Boomzeiten ihre Kassen füllt. Krisen wie jene um 2001 und 2008 lassen dagegen ihre Reserveposter schmelzen. Laut BSV wiesen Ende 2008 die Hälfte der Kassen eine Unterdeckung auf, hätten also nicht alle Renten auf einmal auszahlen können. 2009 setzte eine Erholung ein.
Viele Kassen reagierten in den Krisen mit Beitrags-Erhöhungen und Leistungskürzungen. Der Staat begegnete den wirtschaftlichen (und demografischen) Problemen der zweiten Säule mit Senkungen des Mindestzinssatzes (zu welchem die Kassen die Altersguthaben mindestens verzinsen müssen) von vier schrittweise auf 2 Prozent. Den Umwandlungssatz (der das Altersguthaben in die jährliche Altersrente umwandelt) senkte er von 7,2 auf 6,8 Prozent.
Solche Massnahmen schmälern die Renten, was den Zorn von Gewerkschaften, Konsumentenorganisationen und linken Parteien heraufbeschwört. Diese reagierten schon 2002/03 auf die Sparmassnahmen mit dem «Rentenklau»-Vorwurf. Die jüngste geplante Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent bekämpfen sie mit dem Referendum.
(sda/sprm)
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J. Kilchmann
Verfasst am: 28.2.2010 2:26
wenn
sie es schaffen die Renten zu senken erhalten die... mehr
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R. Pfeiffer, Pucallpa
)
(Cashibo
Verfasst am: 20.2.2010 18:09
Die Senkung auf 6.4% ist begründet
Das Durchschnittsalter der CH Bevölkerung hat... mehr
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