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Die Altersvorsorge auf drei Säulen
In der Schweiz ist die Altersvorsorge in einem Drei-Säulen-System geregelt: der staatlichen Vorsorge (AHV), der beruflichen und der privaten Vorsorge. Dieses System soll den Versicherten und ihren Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall finanzielle Sicherheit garantieren.
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Die erste Säule
Mit der obligatorischen Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) sollen im Alter lebenswichtige Bedürfnisse befriedigt werden können. Die AHV funktioniert im Umlageverfahren: Erwerbstätige und Arbeitgeber bezahlen die Renten heutiger Rentner.
Die zweite Säule
Gemäss Bundesverfassung sollen Rentner mit AHV und beruflicher Vorsorge (BV) ihren Lebensstandard bis zu einem gewissen Grad beibehalten können. Ein Alleinstehender sollte mit AHV und BV auf bis zu 60 Prozent seines letzten Lohnes kommen, Verheiratete auf bis zu 75 Prozent.
Die zweite Säule funktioniert – anders als die AHV – nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Erwerbstätige sparen ein Guthaben an, das sie später als Rente beziehen werden. In der Regel werden die Beiträge zu gleichen Teilen durch den Angestellten und seinen Arbeitgeber bezahlt.
Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen zwischen 20'520 und 82'080 Franken sind in der beruflichen Vorsorge obligatorisch versichert. Wer mehr verdient, kann dieses Einkommen überobligatorisch versichern. (Die aktuelle BVG-Revision bezieht sich nur auf die obligatorische Versicherung.)
Die dritte Säule
Die private Vorsorge ist – im Gegensatz zu der ersten und zweiten Säule - freiwillig. Sie dient dazu, den individuellen Lebensstandard abzusichern und eventuelle Einkommenslücken zu füllen. In der dritten Säule gibt es zwei Möglichkeiten, sich ein Alterskapital anzusparen: die Säule 3a und die Säule 3b.
In der Säule 3a unterstützen Bund und Kantone u.a. mit steuerlichen Vergünstigungen das Sparen. Im Gegenzug gibt es Beschränkungen im Bezug auf die Höhe der angesparten Gelder und wie und wann diese bezogen werden können. Die Säule 3b dagegen ist sehr flexibel, bringt aber kaum steuerliche Vergünstigungen.
(sf/sprm)
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