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Bundesrat senkt BVG-Mindestzinssatz
Ab 2009 nur noch 2 Prozent
Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz zur Verzinsung der Altersguthaben in der zweiten Säule (BVG) Anfang 2009 von 2,75 auf 2 Prozent. Damit soll der negativen Entwicklung und den Schwankungen auf den Finanzmärkten Rechnung getragen werden.
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Mit ihrem Entscheid folgte die Landesregierung der Mehrheit der Eidgenössischen BVG-Kommission. In der Konsultation der Sozialpartner hatten der Arbeitgeberverband für 1,75 und die Gewerkschaften für 2,25 Prozent plädiert.
Seit Anfang 2008 beträgt der BVG-Mindestzinssatz 2,75 Prozent. Der Bundesrat hatte ihn vor Jahresfrist um 0,25 Prozentpunkte erhöht, weil sich die Finanzmärkte damals insgesamt positiv entwickelten. Von 1985 bis 2002 lag der Mindestzinssatz noch bei 4 Prozent.
Der Mindestzinssatz gibt an, zu welchem Zinssatz die Altersguthaben der beruflichen Vorsorge, der so genannten zweiten Säule, mindestens zu verzinsen sind. Der Zinssatz betrifft nur die Guthaben des obligatorischen Teils der zweiten Säule.
Das restliche Alterguthaben können die Kassen höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen.
Vom Mindestzinssatz zu unterscheiden ist der Umwandlungssatz. Dieser regelt, wie das bei der Pensionierung vorhandene Vorsorgekapital in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird.
(sda/sprm)
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J. Simon, erlach
Verfasst am: 22.10.2008 14:17
Unrecht ll
..so tun als nagen sie am Hungertuch. Möchte... mehr
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J. Simon, erlach
Verfasst am: 22.10.2008 14:13
Unrecht
Was ist schlimmer nichts geben oder nehmen? Und... mehr
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M. Jnglin, Zürich
Verfasst am: 22.10.2008 13:51
zuerst die steuern, dann die rente!
das auch noch. zuerst müssen wir die finanzkrise... mehr
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