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Kampfhunde werden verboten
Kampfhunde sind künftig im Kanton Zürich verboten. Die Stimmberechtigten haben einem neuen Hundegesetz zugestimmt und per Stichfrage auch das Kampfhundeverbot gebilligt. Den Beitritt zu HarmoS befürwortet der Kanton Zürich ebenfalls.
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Dass die Stimmberechtigten ein neues Hundegesetz wollen, war unbestritten. Die Hauptvorlage, die bloss eine Bewilligungspflicht für das Halten von «Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial» enthält, wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 79,89 Prozent angenommen.
Die schärfere Variante mit einem Verbot von Kampfhunden erhielt zwar insgesamt weniger Ja-Stimmen (61.13 Prozent), obsiegte aber bei der Stichfrage (44,88 Prozent für die mildere Variante) und wird deshalb in Kraft treten. Dabei geht es namentlich um American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull.
Heute gilt für diese Rassen und Kreuzungen mit ihnen bereits eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Das Gesetz schreibt zudem unter anderem vor, dass Besitzer von grösseren Hunden Ausbildungskurse zu absolvieren haben. Zudem werden sämtliche Hundehalter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Mit dem Verbot zieht der Kanton Zürich gleich mit dem Kanton Genf. Dort hiessen die Stimmberechtigten im vergangenen Februar eine Initiative gut, die ein Verbot solcher Hunde verlangte. In verschiedenen weiteren Kantonen wurden bisher Verbote zwar erwogen, schliesslich aber eine Bewilligungspflicht und strenge Auflagen als sinnvoller erachtet. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,5 Prozent.
Die Zürcherinnen und Zürcher stimmten im weiteren mit 62,37 Prozent Ja-Stimmen einem Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) zu.
Auswirkungen hat das Ja im Kanton kaum: Das im Dezember 2005 an der Urne gutgeheissene Volksschulgesetz umfasst bereits die meisten Bestimmungen, die schrittweise umgesetzt werden. Einzig ein neues Gesetz zur Vorverlegung des Schuleintrittsalters um drei Monate wird nötig sein. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,3 Prozent.
Ebenfalls Ja sagten die Stimmbürger zur Wahlfreiheit bei der Medikamentenabgabe. Der Ja Anteil betrug 53,72 Prozent. Damit dürfen Ärzte auch in den Städten Zürich und Winterthur Medikamente abgeben.
Klar verworfen wurden indes die SVP-Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder» und die Volksinitiative des VCS, die eine Tramlinien-Verlängerung bis zum Haupteingang des Zoos Zürich forderte. Das Begehren der SVP wurde mit einem Nein-Anteil von 60,35 Prozent abgelehnt, jenes des VCS mit einem Nein-Anteil von 72,96 Prozent.
(sda/widb)
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