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Initiative zu Verbandsbeschwerde rechtens

Freitag, 22. Februar 2008, 14:56 Uhr, Aktualisiert 07.11.2008, 15:09 Uhr

Gutachten der Initianten

Zweieinhalb Wochen vor der Debatte über die Verbandsbeschwerderechts-Initiative im Nationalrat haben die freisinnigen Initianten sich gegen Vorwürfe gewehrt, das Begehren weise formelle Mängel auf.

Ein Computergeneriertes Bild des Zürcher Hardturmstadions.
Die Initiative geht auf eine Einsprache gegen den Neubau des Zürcher Hardturmstadions zurück. (keystone)

Sie präsentierten ein Rechtsgutachten des St. Galler Rechtsprofessors Ivo Hangartner, der den vorgeschlagenen Verfassungsartikel als «klar» und «unmittelbar anwendbar» bezeichnet.

Der Ständerat hat das Volksbegehren bereits im vergangenen Dezember ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Hingegen hat der Bundesrat der Initiative überraschend seine Unterstützung zugesagt.

Die Volksinitiative der Zürcher FDP will die Verbandsbeschwerde ausschliessen, wenn ein Projekt vom Volk oder von einem Parlament beschlossen worden ist.

Der Initiative wird insbesondere vorgeworfen, dass sie unklar formuliert, auslegungsbedürftig und schwer umzusetzen sei. Beispielsweise sei nicht klar, ob sich der Ausschluss der Verbandsbeschwerde auch auf Verwaltungsentscheide beziehe, die ihrerseits auf früheren Volks- oder Parlamentsentscheiden beruhen.

(ap/sda/buet)