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Bundesrat verwirft Hanf-Initiative

Freitag, 15. Dezember 2006, 21:30 Uhr, Aktualisiert 15:10 Uhr

«Kein Handlungsspielraum»

Nicht zuletzt internationale Verpflichtungen verbieten der Schweiz eine Legalisierung des Cannabiskonsums. Der Bundesrat lehnt deshalb die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» ohne Gegenvorschlag ab.

Cannabis Pflanzen im Sonnenlicht
Das Schweizer Volk wird voraussichtlich in drei Jahren über die Legalisierung des Cannabis-Konsums entscheiden. (reuters)

Die entsprechende Botschaft hat er zuhanden des Parlaments bereits verabschiedet. Die Initiative verlangt die Straflosigkeit des Cannabiskonsums und der dazugehörigen Vorbereitungshandlungen, eine Kontrolle des Angebotes, ein Werbeverbot für Cannabis und eine Verstärkung des Jugendschutzes. Die Abstimmung über die Volksinitiative findet voraussichtlich 2009 oder 2010 statt.

Die offene Formulierung der Initiative täusche einen Handlungsspielraum vor, der aufgrund der internationalen Abkommen nicht gegeben sei, stellt der Bundesrat fest.

Eine Legalisierung von Cannabis verstosse gegen verschiedene UNO-Konventionen, deren Kündigung für den Bundesrat nicht in Frage komme. Diese Konventionen seien unter anderem eine Voraussetzung für den Verbleib der Schweiz im Schengen-Abkommen.

Ausserdem stehe eine isolierte Regelung für eine einzelne Substanz in Widerspruch zum Mischkonsum legaler und illegaler Drogen. Die Ausgestaltung des Betäubungsmittelrechts erfolge im Wesentlichen auf Gesetzes- und Verordnungsebene, stellt die Regierung weiter fest.

Am Vortag nahm der Nationalrat eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes in Angriff. Dabei klammerte er kritische Punkte wie die ursprünglich vorgesehene Straffreiheit für Cannabiskonsum vorderhand aus.

(sda/brak)