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Bundesrat passt Leistungen der Sozialwerke an
Mehrkosten von 1,319 Milliarden Franken
Die AHV/IV-Renten steigen auf den 1. Januar 2009 um 3,2 Prozent. Der Bundesrat hat die Leistungen der Sozialwerke der Wirtschaftsentwicklung angepasst. Die Mehrkosten betragen rund 1,319 Milliarden Franken.
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Die minimale Altersrente wird von 1105 auf 1140 Franken pro Monat erhöht, die Maximalrente von 2210 auf 2280 Franken.
Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL) zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt neu 18'720 Franken pro Jahr für Alleinstehende und 28'080 Franken für Ehepaare. Bis anhin waren es 18'140 Franken beziehungsweise 27'210 Franken.
Bei unveränderten Beitragssätzen beträgt der Mindestbeitrag für die AHV/IV/EO neu 460 Franken statt wie bisher 445 Franken, der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV steigt von 740 Franken auf 764 Franken und jener für die freiwillige Invalidenversicherung (IV) von 124 Franken auf 128 Franken.
Insgesamt führt die Anpassung der AHV/IV-Leistungen zu Mehrkosten von rund 1,319 Milliarden Franken, wovon 297 Millionen Franken zu Lasten des Bundes gehen. Von den veranschlagten Mehrkosten entfallen 1,106 Milliarden Franken auf die AHV und 213 Millionen Franken auf die IV.
Im Gleichschritt mit der Anpassung der AHV/IV-Renten wird der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge (BVG) von 23'205 auf 23'940 Franken erhöht. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge (Mindestjahreslohn) steigt von 19'890 auf 20'520 Franken.
Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird ebenfalls nach oben angepasst. Er steigt von 6365 auf 6566 Franken respektive von 31'824 auf 32'832 Franken.
Zudem hat der Bundesrat die Beträge für die Erwerbsersatz- und die Mutterschaftsentschädigung angepasst. Der Höchstbetrag der EO-Gesamtentschädigung wurde auf 245 Franken heraufgesetzt, was Kosten von 77 Millionen verursacht. 61 Millionen davon gehen an Dienstleistende, 16 Millionen an Mütter (Taggeld neu 196 Franken).
Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex entspricht.
(sda/ap/godc)
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