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Unverjährbarkeit kein Thema
Bürgerliche und Linke gegen Initiative
Die Initiative für die Unverjährbarkeit von sexuellen Straftaten an Kindern sei gut gemeint, ziele aber in die falsche Richtung, finden CVP, SP, FDP und Grüne. Sie lehnen das Begehren deshalb als unnötig, kontraproduktiv und unverhältnismässig ab.
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Das Anliegen der Initiative "Für eine Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern" halten die vier Parteien zwar für "im Kern berechtigt", wie sie mitteilten. Die Forderungen taugten aber nicht dazu, Sexualstraftaten an Kindern wirksam zu bekämpfen.
Als kontraproduktiv erachten die Parteien insbesondere die Kernforderung der Unverjährbarkeit. Je mehr Zeit zwischen der Tat und der Ahndung verstreiche, desto schwieriger werde die Beweisaufnahme. Die Gefahr von falschen Verurteilungen sowie von Freisprüchen mangels Beweisen im Sinne von "in dubio pro reo" steige deshalb.
Komme es bei einem Prozess zu einem Freispruch, sei dies neben der ohnehin grossen Belastung einer Gerichtsverhandlung gar ein zusätzliches Trauma für die Opfer, betonte Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE) laut Redetext.
Der Ruf nach Unverjährbarkeit ist aber auch aus rechtsstaatlichen Gründen heikel, wie sein Ratskollege Daniel Vischer (Grüne/ZH) ausführte. Heute gelte die Unverjährbarkeit zu Recht einzig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
Auf Ablehnung stösst die Initiative bei den Parteien auch aufgrund unklarer Formulierungen. Zu Unrecht unterscheide der Initiativtext etwa weder zwischen der Vollstreckungs- und der Verfolgungsverjährung noch zwischen Erwachsenen und Kindern als Täter.
Unklar, weil zeitlich nicht fix festzulegen sei auch der Begriff der Pubertät, den die Initianten als zeitliche Grenze der Taten anführen, fügte Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) an.
Als besser geeignet für die Verfolgung sexuellen Missbrauchs an Kindern erachten CVP, SP, FDP und Grüne den Gegenvorschlag, der bei einem Nein von Volk und Ständen am 30. November automatisch in Kraft tritt.
Laut dem von Bundesrat und Parlament ausgearbeiteten Vorschlag bleibt die Verjährungsfrist von 15 Jahren bestehen, beginnt aber neu erst zu laufen, wenn das Opfer volljährig wird. Dieses hätte demnach bis zum 33. Lebensjahr Zeit, eine Strafanzeige einzureichen.
Ausserdem unterscheidet der Gegenvorschlag zwischen Erwachsenen und Kindern als Täter. Dies diene den Opfern mehr und respektiere auch andere wichtige Grundsätze wie etwa das Prinzip der Vergebung, das die Verjährung zu Recht berücksichtige, urteilten die Parteien.
(sda/from)
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