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Pädophilie-Opfer sollen länger klagen können
Diskussion um Verjährungsfrist-Initiative im Ständerat
Die Rechtskommission (RK) des Ständerates lehnt die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» ab. Sie will aber den Beginn der Verjährung auf den Zeitpunkt der Volljährigkeit des Opfers verschieben.
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Die RK schliesst sich einstimmig dem ablehnenden Votum des Nationalrates und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates an. Die Initiative verlangt, dass sexuelle oder pornografische Straftaten an Kindern vor der Pubertät unverjährbar sein sollen.
Die Initiative des Vereins «Marche Blanche» gehe über das Notwendige hinaus, meint die RK. Zudem könnte die Unverjährbarkeit paradoxe Auswirkungen haben: Bei lange zurückliegenden Taten könnte es wegen Beweisschwierigkeiten zu Freisprüchen kommen, die eine erneute Traumatisierung des Opfers zur Folge haben könnte.
Die RK ist indes der Ansicht, dass den Opfern für eine Strafklage eine längere Bedenkfrist eingeräumt werden sollte. Sie spricht sich für den Gegenvorschlag aus, wonach die 15-jährige Verjährungsfrist für Sexualdelikte erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt. Somit wird sich das Opfer bis zum Alter von 33 Jahren für ein Verfahren entscheiden können.
(sda/frua)
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