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Pädophile Delikte sollen auch künftig verjähren
Ja zu Berufsverbot für pädophile Täter
Der Nationalrat will die Verjährungsfrist für sexuelle Straftaten an Kindern nicht aufheben. Er will die Bedenkzeit der Opfer für die Einreichung einer Klage jedoch bis zum 33. Altersjahr verlängern. Der berufliche Kontakt von verurteilten Pädophilen mit Minderjährigen soll während mindestens zehn Jahren verboten werden.
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Die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern», die im März 2006 vom Verein Marche Blanche mit knapp 120'000 Unterschriften eingereicht worden war, wurde mit 137 gegen 40 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.
Sie stiess zwar in weiten Teilen des Rats auf grundsätzliche Zustimmung, Widerstand löste das Begehren jedoch vor allem mit Blick auf seine Umsetzung aus. Es enthalte nicht nur unklar definierte Begriffe - wie den Begriff der Pubertät -, sondern lasse auch grosse Probleme bei der Beweisführung in einem zeitlich weit zurückliegenden Fall erwarten, sagte Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH) im Namen der Rechtskommission.
Der Rat entschied sich deshalb anstelle der Initiative mit 109 gegen 58 Stimmen für einen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats, der den Verjährungszeitpunkt für Sexualdelikte an Kindern bei mündigen Tätern generell bis zum 33. Altersjahr hinausschiebt. Gemäss der heutigen Regelung beginnt die 15-jährige Verjährungsfrist jeweils zum Zeitpunkt der Tat, und sie dauert in jedem Fall bis zum 25. Lebensjahr des Opfers.
Knapp angenommen wurden auch zwei parlamentarische Initiativen aus den Reihen der CVP-Fraktion, mit denen der Kampf gegen pädophile Straftaten verschärft und die Prävention verbessert werden soll.
Der Antrag von Christophe Darbellay (CVP/VS), verurteilte Pädophile für mindestens zehn Jahre per Gerichtsbeschluss von beruflichen oder von freiwilligen Tätigkeiten mit Minderjährgen fernzuhalten, wurde knapp mit 94 gegen 86 Stimmen angenommen.
Ein zweiter Vorstoss von Chiara Simoneschi (CVP/TI), die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - etwa als Lehrer oder Sporttrainer - einen obligatorischen Auszug aus dem Strafregister verlangte, wurde mit 97 gegen 79 Stimmen vom Plenum gutgeheissen.
Ein Initiative von Oskar Freysinger (SVP/VS), wonach ein Eintrag im Strafregister nach einer Verurteilung wegen Pädophilie nie mehr hätte gelöscht werden dürfen, scheiterte hingegen mit 94 gegen 83 Stimmen.
(ap/hesa)
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