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Pädokriminelle im Visier

Mittwoch, 27. Juni 2007, 14:36 Uhr, Aktualisiert 07.11.2008, 14:52 Uhr

Unverjährbarkeit sexueller Straftaten an Kindern

Wer als Kind Opfer eines schweren Sexual- oder Gewaltdelikts wird, soll eine längere Bedenkzeit für eine Anzeige bekommen. Ein erstinstanzliches Urteil kann bis zum 33. Altersjahr des Opfers gefällt werden.

Ein Teddybär mit verbundenem Kopf.
Das Recht von Kindern bei sexuellen und gewalttätigen Übergriffen soll gestärkt werden. (keystone)

Diesen indirekten Gegenvorschlag stellt der Bunderat der Initiative «für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten an Kindern» gegenüber. Heute beginnt die 15-jährige Verjährungsfrist mit der Tat zu laufen und endet spätestens im Alter von 25 Jahren. Neu soll die Verjährung erst ab der Volljährigkeit laufen.

Die Botschaft für die Revision von Strafgesetzbuch und Militärstrafrecht hat der Bundesrat vorgelegt.

Die Initiative hält er nicht für ein taugliches Mittel, um pädophile Straftaten wirksam zu bekämpfen. Mit dem Gegenvorschlag will er aber das Anliegen eines verstärkten Kindesschutzes aufnehmen.

Der Gegenvorschlag war in der Vernehmlassung von den Parteien gut aufgenommen worden. Eine Volksabstimmung wird er aber kaum verhindern können. Die Vereinigung «Marche Blanche» hat bereits angekündigt, die Initiative nicht zurückzuziehen.

«Marche Blanche» hatte die Initiative am 1. März 2006 mit 119'375 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Bundesverfassung soll wie folgt ergänzt werden: «Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.»

(ap/from)