Archiv
Missbrauchsopfer kämpfen für Initiative
Marche Blanche setzt sich für Unverjährbarkeit ein
Die Organisation Marche Blanche hat in Bern für ihre Unverjährbarkeits-Initiative geworben und dabei auch Missbrauchsopfer zu Wort kommen lassen. Der Gegenvorschlag des Bundesrats, wonach Opfer bis zum Alter von 33 Jahren ihre Peiniger anzeigen können, sei unzureichend.
Navigation
Artikel zu dieser Vorlage
- «Betroffenheit» half Unverjährbarkeitsinitiative
- Abstimmung im Pressespiegel
- «Das ist unglaublich»
- Was heisst «Pubertät»?
- Keine Verjährung bei Kindsmissbrauch?
- Unverjährbarkeit kein Thema
- Initiative ist kein Schutz für Kinder
- Pädophile Delikte sollen auch künftig verjähren
- Pädophilie-Opfer sollen länger klagen können
- Kein Schlupfloch für Kinderschänder
- Pädophile Verbrechen länger ahnden
- alle Artikel
Artikel bewerten
Artikel teilen
Viele Opfer brauchten länger, bis sie über das sprechen könnten, was ihnen im Kindesalter angetan worden sei, sagte Marche-Blanche-Präsidentin Christine Bussat im Hinblick auf die Volksabstimmung vom kommenden 30. November.
Gerade Männer, die als Kind sexuell missbraucht worden seien, benötigten später oft am meisten Zeit. Die Täter dürften nicht durch das Schlupfloch der Verjährung entkommen, argumentierten die Frauen, die die Initiative 2004 lanciert hatten.
Mit dem Gegenvorschlag des Bundesrats, die heute 15-jährige Verjährungsfrist künftig erst ab der Volljährigkeit des Opfers laufen zu lassen, trage man dem nie verjährenden Leiden der Opfer zu wenig Rechnung. «Man muss doch die Zeit zu Gunsten der Opfer vergehen lassen, nicht zu Gunsten der Täter», sagte Bussat.
«Es ist skandalös und verletzend für die Opfer, die Ablauffrist für eine Strafanzeige bei 33 Jahren festzusetzen», sagte eine als Kind missbrauchte Frau. «Je früher im Leben der Missbrauch erlebt wurde, desto grösser das Risiko, dass die Erinnerung daran erst später wieder nach oben kommt», sagte sie.
Durch den Gegenvorschlag des Bundesrats werde sie in ihrem Eindruck bestärkt, als Opfer alleine gelassen zu werden. Eine 72-Jährige erzählte, wie sie ab dem Alter von drei Jahren fast täglich von ihrem Vater missbraucht worden sei. «Das darf nie, nie verjähren», sagte sie und ergänzte: «Ich brauchte 70 Jahre, um zu begreifen, warum ich so lange so belastet lebte.»
Zurückgewiesen wurde auch der Vorwurf, die Initiative sei rechtlich zu unklar formuliert. Laut Initiative soll die Unverjährbarkeit für pornografische Straftaten gegen «Kinder vor der Pubertät» gelten. Den Begriff «Pubertät» hatte der Bundesrat vergangene Woche als zu unbestimmt kritisiert. Marche Blanche widersprach: In anderen Ländern, etwa Kanada, sei der Begriff «Pubertät» in der Rechtssprechung akzeptiert.
Die Initiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» kommt am 30. November vors Volk. Laut offiziellen Statistiken werden jedes Jahr etwa 340 Kinder missbraucht. Doch dies sind laut Marche Blanche nur die angezeigten Fälle, die Dunkelziffer sei um ein Vielfaches höher.
Die Initiative verlangt, dass «Peiniger» bis zu ihrem Lebensende strafrechtlich verfolgt werden können. In der Schweiz gilt seit 2002 eine Verjährungsfrist von 15 Jahren.
(ap/hues)
Meldungen im Tagesverlauf
- Die Geheimnisse der Xenia Tchoumitcheva
- Berlinale-Eröffnung: Glamourös und politisch
- Verschneiter Ätna spuckt Lava
- Griechen einigen sich mit IWF und EU auf Sparplan
- Verfahren gegen Sarkozy-Vertrauten Woerth
- Neue Hoffnung für Grosssägerei in Domat/Ems
- Affäre Hainard: Schlüsselperson freigesprochen
- Der Kälte trotzen
- Shaqiri: «Wollte unbedingt zu einem Topverein»
- 11 Jahre Berufsverbot für Star-Ermittler Garzón
- EZB hält Leitzins im Euroraum auf Rekordtief
- Playoff: Lausanne wählt Lions
- Aus für «Dr. House»: Die TV-Serie wird eingestellt
- «Costa Concordia»: Angst vor Umweltdesaster hält an
- Machtkampf im Ferienparadies Malediven
- Strahlefrau Heidi Klum: Erster Auftritt nach der Trennung










