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Abstimmungen

Keine Verjährung bei Kindsmissbrauch?

Freitag, 7. November 2008, 13:25 Uhr, Aktualisiert 19.11.2008, 15:52 Uhr

Pro und Kontra zur Unverjährbarkeits-Initiative

Soll der sexuelle Missbrauch von Kindern niemals verjähren? Am 30. November entscheidet der Souverän über eine Volksinitiative, die dies verlangt. Sagen Volk und Stände Nein, ist der Weg frei für eine begrenzt verlängerte Bedenkzeit des Opfers.

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«Club»: Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern

Die Initiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» wurde vom Verein Marche Blanche lanciert und Anfang März 2006 mit gut 120'000 Unterschriften eingereicht. Ihr zufolge sollen Verfolgung und Strafe bei sexuellen und pornografischen Straftaten an Kindern vor der Pubertät unverjährbar sein.

Die Verjährung sei für Kinderschänder «der sicherste Weg, einer Bestrafung zu entgehen», sagen die Initiantinnen und Initianten. Vielen Kindern falle es schwer, über den Missbrauch zu reden.

«Abscheulich wie Völkermord»

Es sei schwierig, einen Peiniger anzuzeigen, der sein Opfer unter dem Schutzmantel der Familie lange Jahre zum Schweigen zwingen könne. Im Laufe der Zeit könnten auch neue Beweise für eine Tat hinzukommen, halten die Befürworter fest.

Das Opfer allein müsse entscheiden, ob es vergessen oder Anzeige erstatten will. Sexuelle Handlungen an Kindern seien abscheulich - nicht anders als Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Terrorakte.

«Unverhältnismässig und kontraproduktiv»

Bundesrat und Parlament empfehlen bei allem Verständnis ein Nein zum Volksbegehren. Begriffe wie «sexuelle und pornografische Straftaten» seien unklar und müssten näher definiert werden. Das Kriterium «vor der Pubertät» führe zu enormen Beweisproblemen und könne bewirken, dass gleichaltrige Kinder ungleich behandelt würden.

Nach Ansicht der Gegner wäre die Unverjährbarkeit nicht nur unverhältnismässig, sondern auch ein zweischneidiges Schwert. Die erschwerte Beweiserhebung und das Verblassen der Erinnerungen nach vielen Jahren könnten nämlich leicht zum Freispruch des Täters «in dubio pro reo» führen und so beim Opfer neue Verzweiflung statt Seelenfrieden auslösen.

Bis zum 33. Altersjahr

Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bestreiten auch die Behörden nicht. Sie stehen deshalb dem Volksbegehren nicht mit leeren Händen gegenüber: Als indirekten Gegenvorschlag haben die Räte im vergangenen Sommer eine Änderung des Strafgesetzbuches gutgeheissen, mit der die Bedenkzeit des Opfers verlängert wird.

Heute verjährt die Strafverfolgung bei schweren Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern unter Sechzehn in 15 Jahren. In jedem Fall dauert sie bis mindestens zum 25. Lebensjahr des Opfers.

Das soll so bleiben, wenn sowohl das Opfer wie die Täter minderjährig sind. Bei erwachsenen Tätern hingegen soll die 15-jährige Verjährungsfrist für Sexual- wie auch für schwere Gewaltdelikte an Kindern erst zu laufen beginnen, wenn das Opfer volljährig ist.

Scheitert die Volksinitiative und damit die Unverjährbarkeit, erhält das Opfer für eine Anzeige also Zeit bis zum 33. Altersjahr.

(sda/horm)

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