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Kein Schlupfloch für Kinderschänder

Montag, 30. April 2007, 18:42 Uhr, Aktualisiert 07.11.2008, 14:53 Uhr

Verjährungsfrist soll verlängert werden

Die Verjährungsfrist für Sexualdelikte an Kindern soll verlängert werden. Das ist der Tenor in der Vernehmlassung. Umstritten ist aber, ob die Opfer künftig bis zu ihrem 33. oder 45. Altersjahr oder gar ihr Leben lang Strafanzeige erstatten können.

Kleines Kind vün hinten, das die Hand eines Mannes hält und neben ihm her läuft.
Opfer von Kindsmissbrauch sollen künftig ihre Peiniger länger Zeit haben, ihren Peiniger anzuzeigen. (keystone/Symbolbild)

Nach heutigem Recht beginnt mit dem Zeitpunkt der Tat eine 15-jährige Verjährungsfrist zu laufen, die spätestens mit dem 25. Altersjahr des Opfers endet. Das ist der Organisation «Marche Blanche» viel zu früh: Mit einer Volksinitiative verlangt sie, dass «pornografische Straftaten an Kindern» unverjährbar werden sollen.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Er signalisierte jedoch Verständnis für das Anliegen und will den Initianten entgegen kommen: Konkret schlägt er vor, dass die 15-jährige Frist erst ab der Volljährigkeit des Opfers laufen soll. Die Opfer könnten also bis zum 33. Altersjahr Strafanzeige einreichen.

In der Vernehmlassung erntet der Vorschlag viel Lob. Eine Volksabstimmung wird er aber nicht verhindern können. «Marche Blanche» werde die Initiative nicht zurückziehen, die verlängerte Verjährungsfrist sei ungenügend, sagte Gründungspräsidentin Christine Bussat.

Das Argument, die Unverjährbarkeit sei juristisch nicht haltbar, sei falsch, sagte Bussat. Kanada kenne ein solches System schon seit 20 Jahren, und auch innerhalb der europäischen Union bewegten sich verschiedene Staaten in diese Richtung.

SVP, FDP und CVP halten von einer Unverjährbarkeit aber nichts. Es sei wenig logisch, sexuelle Straftaten an Kindern in dieser Hinsicht mit Völkermord und Kriegsverbrechen gleichzustellen, schreibt die SVP.

Eine längere Verjährungsfrist wird aber von allen Parteien begrüsst. Während FDP und CVP dem Bundsratsvorschlag vorbehaltlos zustimmen, möchte die SVP den Initianten aber stärker entgegen kommen. Die Partei schlägt vor, zu prüfen, ob die Verjährungsfrist bis zum 45. Altersjahr des Opfers ausgedehnt werden könne.

SVP und CVP verlangen zudem, dass in den Gegenvorschlag auch Massnahmen gegen pädophile Wiederholungstäter aufgenommen werden. Erziehungsbehörden sollten zum Beispiel auf Grund einer speziellen Strafregistereinsicht erkennen können, ob ein Bewerber pädophil ist.

Dadurch würde verhindert, dass verurteilte Pädophile weiter einen Beruf mit Kindern ausüben.

Die «Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz» (DJS) lehnen sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Verjährungsfristen dienten wichtigen rechtsstaatlichen Anliegen, schreiben sie. Sie schützten unter anderem vor Justizirrtümern auf Grund unsicherer Beweislagen.

Auch der Gegenvorschlag des Bundesrats sei fragwürdig: Möglicherweise könne ein Strafverfahren nach so langer Zeit dem Opfer mehr schaden als nützen.

Je später das Verfahren, desto schwieriger sei die Beweisführung. Die daraus folgenden Freisprüche mangels Beweisen würden die Erwartungen der Opfer enttäuschen und könnten deren Aufarbeitungsprozess beeinträchtigen.

(sda/kers)