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Initiative ist kein Schutz für Kinder

Dienstag, 21. Oktober 2008, 11:48 Uhr, Aktualisiert 07.11.2008, 14:53 Uhr

Widmer-Schlumpf begründet Nein zur Unverjährbarkeits-Vorlage

Die Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» taugt nicht, um Sexualdelikte an Kindern zu bekämpfen. Bundesrätin Eveline Widmer- Schlumpf hält die neuen Verjährungsregeln für wirksamer.

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Volksinitiative

Bundesrat und Parlament hätten Verständnis für das Anliegen der Volksinitiative, über die am 30. November abgestimmt wird, sagte die Justizministerin vor den Medien in Bern.

Den Initiantinnen und Initianten komme das Verdienst zu, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgezeigt zu haben. Allerdings sei die Initiative unklar formuliert, lasse sich nur mit grossen Schwierigkeiten umsetzen und könnte gar kontraproduktive Auswirkungen haben, sagte Widmer-Schlumpf.

Einen Ausweg biete der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament. Die neuen Verjährungsregeln behielten die 15-jährige Verjährungsfrist bei, die jedoch erst ab Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginne. Damit erhalte das Opfer ausreichend Zeit, um ohne Druck zu entscheiden, ob es eine Strafanzeige einreichen soll, sagte die Justizministerin.

Die neuen Regeln könnten nach Ablehnung der Initiative umgehend in Kraft gesetzt werden.

(sda/bucf)