Archiv
Gegen Unverjährbarkeit bei Pädokriminalität
Bundesrat lässt Gegenvorschlag ausarbeiten
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» ab. Sie ist seiner Ansicht nach ungeeignet, die Kriminalität in diesem Bereich zu bekämpfen. Er hat das Justizdepartement beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Navigation
Artikel zu dieser Vorlage
- «Betroffenheit» half Unverjährbarkeitsinitiative
- Abstimmung im Pressespiegel
- «Das ist unglaublich»
- Was heisst «Pubertät»?
- Keine Verjährung bei Kindsmissbrauch?
- Missbrauchsopfer kämpfen für Initiative
- Unverjährbarkeit kein Thema
- Initiative ist kein Schutz für Kinder
- Pädophile Delikte sollen auch künftig verjähren
- Pädophilie-Opfer sollen länger klagen können
- Kein Schlupfloch für Kinderschänder
- alle Artikel
Artikel bewerten
Artikel teilen
Der Bundesrat hält die Volksinitiative zur Verhütung pädophiler Straftaten für ungeeignet, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Zudem sei die Terminologie der Volksinitiative äusserst problematisch.
Der Begriff «pornografische Straftaten» im Initiativtext würde laut dem Bundesrat zur Unverjährbarkeit der nach dem Pornografie-Artikel des Strafgesetzbuchs strafbaren Handlungen führen, also auch des blossen Besitzes von Pornografie. Das aber schiesse weit übers Ziel hinaus.
Zudem sei der Begriff «Kinder vor der Pubertät» unzweckmässig, weil sich später nur schwer nachweisen lasse, ob sich das Opfer zur Tatzeit in der Vorpubertät befunden habe.
Unverjährbarkeit diene der Sache des Kinderschutzes nicht, sie könne vielmehr sogar zu einer Häufung von Justizirrtümern führen und so eine erneute Traumatisierung des Opfers zur Folge haben.
Unverjährbarkeit solle auf schwerste Verbrechen beschränkt bleiben, wo das öffentliche Interesse an der Straftat nie erlösche, wie etwa bei Völkermord oder Kriegsverbrechen.
Der Bundesrat wolle aber das Anliegen des verstärkten Kinderschutzes aufnehmen und dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten.
Die Volksinitiative ist am 1. März 2006 von der Vereinigung «Marche Blanche» bei der Bundeskanzlei mit 119'375 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie will in der Bundesverfassung einen neuen Artikel mit folgendem Wortlaut verankern: «Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.»
(ap/sda/stom)
Meldungen im Tagesverlauf
- Spürhunde finden gefährlichen Käfer
- Drei Bergsteiger sterben am Mount Everest
- Hollande verärgert Teilnehmer des Nato-Gipfels
- Mihajlovic neuer serbischer Nationaltrainer
- Olympia ohne Schweizer Ruderinnen
- Anlegern gefällt Facebook nicht: -11 %
- Bacsinszky verzichtet auf French Open
- Protestwahl: Italien stimmt für Komiker Grillo
- Italien nach Erdbeben im Grosseinsatz
- Auch Nationalratskommission sagt Ja zu Steuerabkommen
- Platz 8 für Schweizer Crawl-Staffel
- EU hebt Mahnfinger in Richtung Belgrad
- Kein Einlenken auf Eurobonds in Sicht
- Nato startet europäischen Raketenschild
- Konsumentenstimmung steigt weiter
- WM-Out für Daniel Hubmann












