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Nun müssten andere die Initiative umsetzen, erklärte Bussat. Sie räumte ein, der Initiativtext sei nicht vollständig. Er enthalte einige Irrtümer, welche der Bundesrat ausräumen müsse, so etwa, dass die Initiative die schwere Misshandlung von Kindern nicht einschliesse. Dies schlossen die Eidgenössischen Räte in ihrem Gegenvorschlag ein.
«Pubertät» soll ins Gesetz einfliessen
Dagegen steht Bussat weiterhin hinter dem in ihrer Initiative als unpräzise kritisierten Begriff «Pubertät». Sie wolle, dass dieser Begriff ins Gesetz einfliesse. Der Gesetzgeber müsse wie in anderen Ländern auch die Pubertät aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse altersmässig festlegen.
Bussat erwartet vom Resultat Aufwind für weitere Projekte, wie etwa drei hängige Vorstösse im Parlament. So sollten wegen sexueller Übergriffe verurteilte Lehrer nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.
Pädophile sollten nach Strafverbüssung weiterhin psychologisch überwacht werden und ihr Delikt dürfe nie aus dem Strafregister getilgt werden, verlangte Bussat. Eine weitere Initiative zieht ihr Verein derzeit nicht in Betracht.
Unklare Begriffe
Die Annahme der Unverjährbarkeits-Initiative bedeutet vor allem viel Arbeit für das Parlament, sind sich Grüne und CVP einig. Die Vorlage müsse jetzt in eine Form gebracht werden, in der sie auch tatsächlich umsetzbar sei.
Als erstes müssten Begriffe wie «pornographische Straftaten» oder «Pubertät» definiert werden, die in der Initiative noch unklar seien, sagte Barbara Schmid-Federer. Die SVP-Nationalrätin fürchtet hier jahrelange Streitereien.
Widmer Schlumpf: «Wird nicht ganz einfach»
Mit seinem Ja zur Initiative «für die Unverjährbarkeit pornofrafischer Straftaten an Kindern» habe das Volk seinen Willen bekundet, dass sich Täter bis ans Ende ihres Lebens nicht in Sicherheit vor Strafverfolgung wiegen könnten, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Sie werde dafür sorgen, dass der Verfassungsartikel nicht toter Buchstabe bleibe, und sie werde umgehend die Umsetzungsarbeiten an die Hand nehmen. Dabei gehe es darum, die unbestimmten Rechtsbegriffe wie «Pubertät» und «pornografische Straftat» im Strafgesetzbuch zu definieren.
Das werde «nicht ganz einfach» sein, sagte Widmer-Schlumpf. Eine einheitliche Rechtsauffassung müsse erarbeitet werden. Die Bekämpfung der Pädophilie bleibe ein Thema der Politik. Es gehe darum, Kinder über die Frage der Verjährung hinaus optimal zu schützen.
(sda/widb)
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