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Uri bekommt ein Polizeigesetz

Mittwoch, 26. November 2008, 17:25 Uhr, Aktualisiert 30.11.2008, 14:21 Uhr

Der Kanton Uri hat als letzter Kanton nun auch ein Polizeigesetz. Es war in der Volksabstimmung vom Wochenende ebenso unbestritten wie die Änderung der Strafprozessordnung und das kantonale Registerharmonisierungsgesetz. Die Stimmbeteiligung betrug 37,1 Prozent.

Zwei Videokameras, die am Ecken eines Hauses befestigt ist.
Die Polizei darf allgemein zugängliche Orte neu auch mit Videos überwachen. (colourbox/symbolbild)

Das Polizeigesetz wurde mit 6997 Ja gegen 2113 Nein angenommen. Es schafft die rechtlichen Grundlagen für die polizeiliche Tätigkeit, für die bisher oft auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden musste.

Neben den allgemeinen Prinzipien werden auch der polizeiliche Schusswaffengebrauch und Zwangsmassnahmen geregelt. Die Polizei darf allgemein zugängliche Orte neu auch mit Videos überwachen.

Enthalten sind im Polizeigesetz auch Wegweisungsbestimmungen. Wer gewerbsmässig private Sicherheitsdienste anbietet benötigt neu dazu eine Bewilligung.

Mit der geänderten Strafprozessordnung, die gleichzeitig mit dem Polizeigesetz in Kraft tritt, wird die Möglichkeit von Ordnungsbussen bei geringfügigen Übertretungen ermöglicht. Die Höchstbusse beträgt 300 Franken.

Die neue Strafprozessordnung wurde mit 6937 Ja gegen 1994 Nein angenommen. Nachtruhestörung, Verunreinigung fremden Eigentums sowie grober Unfug und unanständiges Benehmen werden künftig auf Antrag hin strafbar.

Unbestritten war mit 6540 Ja gegen 2277 Nein das kantonale Registerharmonisierungsgesetz. Die Harmonisierung der amtlichen Personenregister und der gesetzlich vorgesehene Austausch der Personendaten zwischen den Registern vereinfacht die Datenerhebung für die Statistik.

(ap/widb)