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Ja zu unbestrittener Justizreform
Im Kanton Jura ist eine Justizreform klar angenommen worden. Sie betrifft unter anderem die Abschaffung der Untersuchungsrichter und die Stärkung der Staatsanwaltschaft. Nötig geworden ist die Reform aufgrund neuen Bundesrechts.
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Die unbestrittene Justizreform erforderte eine Verfassungsänderung, die mit 19'781 zu 2364 Stimmen gutgeheissen wurde. Die Stimmbeteiligung betrug 48,4 Prozent.
Dem neuen Bundesrecht anpassen müssen die Kantone ihre Justizstrukturen wegen der eidgenössischen Prozessordnungen im Straf- und Zivilrecht, die voraussichtlich ab 2011 gelten. Diese sehen vor, dass Untersuchung und Anklage von Straftaten künftig bei der Staatsanwaltschaft liegen.
(sda/widb)
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