Inhalt

Genf gibt Universität mehr Autonomie

Mittwoch, 26. November 2008, 17:24 Uhr, Aktualisiert 30.11.2008, 15:05 Uhr

Der Kanton Genf gibt seiner Universität mehr Autonomie. Das neue Universitätsgesetz wurde in einer Referendumsabstimmung angenommen. Auch die Schuldenbremse und eine Mietrechtsvorlage wurden klar genehmigt. Die Stimmbeteiligung betrug 42,6 Prozent.

Gebäude der Uni Bastions in Genf.
Das neue Universitätsgesetz trägt die Handschrift von alt Bundesrätin Ruth Dreifuss. (keystone)

Die Universitätsvorlage wurde mit 21'498 Ja gegen 9649 Nein angenommen. Sie ist die Folge des 2006 erfolgten Rücktritts des Rektorats, nachdem das Funktionieren der Hochschule in Frage gestellt worden war.

Das neue Universitätsgesetz trägt die Handschrift von alt Bundesrätin Ruth Dreifuss. Der Rektor wird demnach mehr Kompetenzen erhalten. So kann er Professoren ernennen, das Budget ausarbeiten und Fakultäten einrichten oder aufheben.

Dem Referendum hatte sich auch der Dachverband der Studenten angeschlossen. Die Gegner kritisierten die ihrer Ansicht nach zu liberale Lösung bei der Ausgestaltung der Unterstützung von Forschungsaktivitäten durch Sponsoren.

Mit 19'131 Ja gegen 11'450 Nein wurde ein Gegenvorschlag zu einer 2006 eingereichten Initiative für eine Schuldenbremse angenommen, die inzwischen zurückgezogen wurde. Ein Budget mit einem Defizit muss demnach künftig von einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rats abgesegnet werden und nicht mehr nur von der einfachen Mehrheit der anwesenden Parlamentsmitglieder.

Mit 30'414 Ja gegen 2150 Nein fand eine Mietrechtsvorlage Zustimmung. Mit der Revision des Gesetzes über das Wohnungswesen und den Mieterschutz werden buchhaltungstechnische Änderungen vorgenommen, die eine bessere Transparenz der Staatsfinanzen und des Staatsengagements bei Bau- und Renovationsprojekten ermöglichen soll.

Die ursprünglich ebnenfalls für dieses Wochenende vorgesehene Abstimmung über eine Reform der Orientierungsstufe samt Gegenvorschlag wurde auf den kommenden Mai vertagt, nachdem das Verwaltungsgericht eine Beschwerde der Initianten gegen die Abstimmungsbroschüre gutgeheissen hatte.

(sda/schj)