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Der letzte Versuch einer umfassenden Revision des Betäubungsmittelgesetzes war im Juni 2004 wegen der geplanten Liberalisierung des Cannabis-Konsums am Veto des Nationalrats gescheitert. Um doch vorwärts machen zu können, arbeitete die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) in Form einer parlamentarischen Initiative eine neue Vorlage aus.
Verschiebungsantrag abgelehnt
Ein Ordnungsantrag von Claude Ruey (GE/LPS), das Geschäft bis zum Vorliegen weiterer Studien zu den Auswirkungen der Heroinabgabe auszusetzen, wurde mit 111 zu 61 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Die SGK-Vorlage konzentriert sich auf mehrheitsfähige Punkte. Cannabisprodukte sollen unter gewissen Bedingungen ärztlich verschrieben werden können, etwa bei Multipler Sklerose. Das Thema Kiffen wird in einem späteren Schritt behandelt.
Eine halbe Million Cannabis-Konsumierende seien eine Realität, der man sich zu stellen habe, sagte die grüne Fraktionschefin Franziska Teuscher (BE). Spätestens bei der Debatte zur Volksinitiative «für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz» dürfte das Thema wieder aufgegriffen werden.
Mini-Reform
Die SGK will zunächst einmal die sogenannte Vier-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression) gesetzlich verankern, den Jugendschutz stärken und die ärztliche Verschreibung von Heroin für Schwerstsüchtige sicherstellen.
Dies möchte auch der Bundesrat. Während jedoch die SGK Heroin bei Weiterführung der Heroinabgabe in der Liste der verbotenen Stoffe belassen möchte, beantragt er eine Umklassierung zu den verschreibbaren Betäubungsmitteln. Verbotene Stoffe seien grundsätzlich weder verschreibungs- noch verkehrsfähig, argumentiert der Bundesrat.
(sda/wenn)
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