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Abstimmungen

Drogenpolitik: Ein «Jein» vom Bundesrat

Montag, 29. September 2008, 12:10 Uhr, Aktualisiert 07.11.2008, 15:11 Uhr

Eidgenössische Abstimmung vom 30. November

Der Bundesrat hat seine Informationskampagne zur eidgenössischen Abstimmung am 30. November gestartet. Zur Hanf-Initiative empfiehlt er ein Nein, zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes, die wenig Neues bringt, ein Ja.

Ein kiffender Mann.
Für den Bundesrat geht die Hanf-Initiative zu weit. (reuters)

Die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» nehme zwar Anliegen auf, die der Bundesrat seinerzeit in die Revision des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen habe, sagte Gesundheitsminister Pascal Couchepin in Bern. Das Parlament kippte dann aber die Liberalisierung.

Couchepin: «Zu früh für das Anliegen»

Es sei deshalb verfrüht, die Cannabis-Frage zum jetzigen Zeitpunkt wieder aufs Tapet zu bringen, sagte Couchepin. Eine gute Lösung brauche Zeit. Ausserdem gehe die Initiative zu weit. Und sie regle lediglich das Kiffen, klammere aber andere Drogen aus.

Bedenken hat der Bundesrat auch wegen der offenen Formulierung der Initiative. Die gelockerten Strafbestimmungen für den Umgang mit Cannabis könnten zu Widersprüchen mit internationale Abkommen führen, die die Schweiz eingegangen sei, sagte Couchepin.

Die Volksinitiative verlangt, dass der Konsum von psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze straffrei wird. Für den Eigenbedarf sollen Besitz, Erwerb und Anbau erlaubt sein. Der Bund müsste dabei dem Jugendschutz in angemessener Art Rechnung tragen und Regeln für Anbau und Handel der Substanzen erlassen.

Das Parlament hatte die von einem überparteilichen Komitee lancierte Initiative ebenfalls zur Ablehnung empfohlen. Die ständerätliche Gesundheitskommission hätte mit einem Gegenvorschlag straffreies Kiffen für Erwachsene ermöglichen wollen. Diesem Vorgehen erteilte die Schwesterkommission des Nationalrates aber eine Absage.

Vier-Säulen-Prinzip im Gesetz verankern

Ein Ja empfiehlt der Bundesrat zur mit einem Referendum bekämpften Revision des Betäubungsmittelgesetzes, das aus dem Jahr 1951 stammt. Im Gesetz verankert werden soll das Anfang der neunziger Jahre entwickelte Vier-Säulen Prinzip, das Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression kombiniert.

Das Referendumskomitee stört sich besonders an der Heroinabgabe an Schwerstsüchtige, die definitiv ins Gesetz geschrieben werden soll. Die gesetzliche Basis der Behandlungsprogramme läuft Ende 2009 aus. Die kontrollierte Abgabe von Heroin wurde 1999 vom Stimmvolk gutgeheissen und befristet zugelassen. Heroinabgabe für Komitee «gescheitert»

Das Referendumskomitee sieht dieses Programm als gescheitert an. Die Hoffnung, dass süchtige Menschen über die Abgabe den Ausstieg schaffen würden, habe sich zerschlagen. Fast alle blieben ihr Leben lang Sozialfälle. Das Komitee fürchtet, dass künftig auch Kokain, Ritalin, LSD und andere Substanzen abgegeben werden könnten.

Weiter kritisiert das rechtsbürgerliche Komitee, dass die Drogenpolitik von Bundesrat und Parlament zu wenig auf Abstinenz setze und eine weitere Drogenliberalisierung bringe. Zum Komitee gehören der Berner EDU-Nationalrat Christian Waber sowie die SVP-Nationalräte Toni Bortoluzzi (ZH) und Andrea Geissbühler (BE).

(sda/widb)

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