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Betäubungsmittelgesetz kommt vors Volk
51'000 Unterschriften für Referendum eingereicht
Das Volk kann voraussichtlich am 30. November über das revidierte Betäubungsmittelgesetz abstimmen. Ein rechtskonservatives Komitee hat 51'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Diese werden jetzt überprüft.
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Sind davon 50'000 Unterschriften gültig, wird am 30. November abgestimmt. Gleichzeitig entscheiden Volk und Stände über die Hanf-Initiative, welche das Kiffen legalisieren will.
Das Komitee «Nein zum Betäubungsmittelgesetz» kritisiert insbesondere, dass die Drogenpolitik «weiter liberalisiert» und die Bedeutung der Abstinenz im neuen Gesetz vernachlässigt werde.
Die Gegner wollen zudem verhindern, dass die Heroinverschreibung an Schwerstsüchtige auf andere Substanzen wie Kokain ausgeweitet werden kann. Weiter stören sie sich daran, dass der Konsum von Kleinstmengen von Betäubungsmitteln nicht mehr strafbar sein soll.
Das Referendum wurde von einem Komitee von Politikern der SVP und der EDU ergriffen. Dazu gehören unter anderem der Berner EDU-Nationalrat Christian Waber und der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi.
Mit der im März verabschiedeten Revision des Betäubungsmittelgesetzes hat das Parlament die vier Säulen der Drogenpolitik - Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression - verankert. Abgestützt werden soll auch die 1999 vom Volk gutgeheissene Heroinverschreibung.
(sda/ap/schj)
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