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Gegen Verbot von Kriegsmaterial-Export
Bundesrat gegen GsoA-Volksinitiative
Der Bundesrat lehnt die von der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) lancierte Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» ab. Doch will er die Bewilligungskriterien für Ausfuhrgesuche präzisieren.
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Wie das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte, wurde es vom Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Botschaft zur Volksinitiative mit Antrag auf Ablehnung zu unterbreiten. Es solle kein Gegenvorschlag ausgearbeitet werden.
Die mit 109'224 Unterschriften zu Stande gekommene Initiative will die Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial - ausgenommen Geräte zur humanitären Entminung - verbieten. Unter das Verbot fielen auch Technologien, welche für die Entwicklung, die Herstellung oder den Gebrauch von Kriegsmaterial dienen können.
So soll verhindert werden, dass Schweizer Rüstungsfirmen das Ausfuhrverbot umgehen, indem sie Baupläne ins Ausland verkaufen oder in Lizenz produzieren lassen. Gemeint sind Maschinen, die ausschliesslich der Herstellung von Waffen dienen, militärische Simulatoren oder militärische Pilatus-Trainingsflugzeuge.
Sollte die Initiative angenommen werden, müsste der Bund während zehn Jahren inländische Regionen und Beschäftigte unterstützen, die vom Verbot betroffen wären. Die Umstellung der Rüstungsbetriebe auf zivile Produktion müsste vorangetrieben werden. Betroffen wären das Berner Oberland, Emmen (LU), Stans (NW) und Kreuzlingen (TG).
Der Bundesrat stimmt laut EVD mit den Initianten überein, dass die Rüstungsausfuhrpolitik die zentralen Ziele der schweizerischen Aussenpolitik zu berücksichtigen hat. Doch müsse der Bund auch den Interessen der Landesverteidigung und den wirtschaftlichen Aspekten Rechnung tragen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das 1997 revidierte Kriegsmaterialgesetz sowie das Güterkontrollgesetz diesen teilweise divergierenden Interessen in ausgewogener Art und Weise Rechnung tragen. Dagegen sollen die Bewilligungskriterien für die Ausfuhrgesuche für Kriegsmaterial präzisiert werden.
Eine solche Präzisierung soll umstrittene Exporte verhindern helfen. Mit der Neufassung der Bewilligungskriterien folgt der Bundesrat Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates. Das EVD wurde beauftragt, dem Bundesrat einen Entwurf in deren Sinn vorzulegen.
(sda/bosy)
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