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Kerosinsteuer für die Luftfahrt
Ständerat befürwortet Verfassungsänderung
Die Hälfte der Erträge aus der Besteuerung des Flugzeugtreibstoffs Kerosin soll der Luftfahrt und nicht mehr dem Strassenverkehr zu Gute kommen. Oppositionslos hat der Ständerat eine entsprechende Verfassungsänderung angenommen.
Heute fliessen 50 Prozent des Reinertrages der Kerosinsteuer in die Bundeskasse. Die andern 50 Prozent sowie der Treibstoffzuschlag gehen an den Strassenverkehr. Diese jährlich 44 Millionen Franken sollen künftig nicht mehr der Strasse, sondern der Luftfahrt zugute kommen.
Für die Strasse ist der Ausfall mit 1,3 Prozent marginal. In der Luftfahrt sollen damit verschiedene Bereiche alimentiert werden: Die Hälfte des Betrags möchte der Bundesrat für die technische Sicherheit (Safety) einsetzen, je einen Viertel für Umweltschutz und Sicherheit (Security).
Der Ständerat trat stillschweigend auf die Vorlage ein. Umstritten war allein die Frage, aus welchen Kassen hoheitliche Aufgaben, insbesondere das Sicherheitspersonal für die Flugzeuge, und nicht-hoheitliche Aufgaben wie Überwachung der Flughäfen oder Gepäck- und Passagierkontrolle bezahlt werden sollen.
Der Nationalrat hatte beschlossen, dass aus der Spezialfinanzierung nur nicht-hoheitliche Aufgaben bezahlt werden sollen. Diese Meinung vertrat im Ständerat eine Minderheit der Verkehrskommission. Andernfalls blieben für die Sicherheit auf Regionalflughäfen kaum Mittel übrig, sagte Didier Burkhalter (FDP/NE).
Ernst Leuenberger (SP/SO) dagegen warnte davor, eine neue Subvention zu schaffen und dem Bund Kosten aufzubürden, die heute die Flughafenbetreiber bezahlten. Es bestehe sogar die Gefahr, dass die im Grunde unbestrittene Vorlage an der Urne scheitern könnte.
Für diese Argumente hatte eine Mehrheit ein offenes Ohr: Der Ständerat verwarf die Version des Nationalrats mit 26 zu 13 Stimmen.
Die Idee, die Erträge aus der Besteuerung des Flugtreibstoffs zu Gunsten der Luftfahrt zu verwenden, hatte der Bundesrat Ende 2004 in seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik lanciert. Erhoben wird die Kerosinsteuer auf Flügen im Inland und zu privaten Zwecken. Kommerzielle Flüge im Verkehr mit dem Ausland sind davon befreit.
(sda/from)
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M. Müller, Zürich
Verfasst am: 28.5.2008 16:11
ich will auch steuerfrei fahren!
Es ist doch schön dass man so lange so billig... mehr
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M. B, Glattfelden
Verfasst am: 27.5.2008 20:35
Klimawandel
Die Luftfahrt macht gerade mal 3% der... mehr
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M. Passardi, Zürich
Verfasst am: 27.5.2008 11:40
Wieso nicht für die Bahn?
In Zeiten, in welchen wir uns um die Auswirkungen... mehr
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