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Der Beitritt zum Konkordat der Kantone über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wurde mit 83'072 Ja gegen 6528 Nein beschlossen, die Änderung des Polizeigesetzes mit 79'591 Ja gegen 8432 Nein.
Die Massnahmen gehen auf die EURO 08 und die Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 zurück, als der Bund im Bundesrecht fünf Bestimmungen aufgenommen hatte, um die Gewaltbereitschaft von Fan-Gruppen präventiv einzudämmen.
Nationales Informationssystem
Es ging dabei um die Registrierung in einem nationalen Informationssystem, die Ausreisebeschränkung, das Rayonverbot, die Meldeauflage sowie den Polizeigewahrsam von maximal 24 Stunden. Die drei letztgenannten Massnahmen waren bis Ende dieses Jahres befristet.
Sie sollen nun ab 1. Januar 2010 mit dem Konkordat der Kantone weitergeführt werden. Eine Minderheit im Landrat saht durch das Rayonverbot, die Meldeauflage sowie den Polizeigewahrsam die Grundrechte gefährdet. Dieses «Anritzen» der Grundrechte sei gefährlich und unnötig, wurde kritisiert.
Vielmehr gebe es andere Möglichkeiten der Gewaltbekämpfung wie etwa den Unterbruch des Spiels beim ersten Gewaltvorfall, Polizeipräsenz in den Zuschauerrängen, Fanausweise, lebenslängliches Stadionverbot für Gewalttäter, Fan-Arbeit und hohe Bussen, argumentierten die Gegner.
(ap/widb)
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