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Nur einmal reüssierte Linke mit ALV-Referendum
Seit der Neukonzeption der Arbeitslosenversicherung 1976 ist fünf Mal über die ALV abgestimmt worden. Linke, Gewerkschaften und Arbeitslosenkomitees wehrten sich per Referendum gegen den Abbau von Leistungen - und hatten bislang nur ein Mal Erfolg.
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Artikel zu dieser Vorlage
- Presse zur ALV-Abstimmung: «Sozialpolitischer Röstigraben»
- Referendumskomitee: Schritt zu «noch mehr Sozialabbau»
- Ja-Komitee: «Volk will offenbar konkrete Lösungen»
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- Longchamp: «Je mehr Arbeitslose, desto mehr Nein-Anteile»
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- Mehr Beiträge, weniger Leistungen - darum geht's bei der ALV-Revision
- Bislang sind Linke bei ALV-Vorlagen meist gescheitert
- So argumentieren Gegner und Befürworter der ALV-Revision
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In der Volksabstimmung vom 13. Juni 1976 wurde der Bundesbeschluss, der die Arbeitslosenversicherung für obligatorisch erklärte, von 68,3 Prozent der Stimmenden angenommen. Eine Nein-Mehrheit gab es nur im Kanton Schwyz.
In der Rezession der frühen neunziger Jahre verlängerte der Bund in einer ersten Revision die ALV-Taggeld-Zahlungen sowie die Kurzarbeitsentschädigung. Dabei senkte jedoch auch die Taggelder und verschärfte die Regeln über die Zumutbarkeit einer Arbeit.
Aus unterschiedlichen Motiven bekämpften Gewerkschaften und Arbeitgeber den Beschluss. Dieser wurde aber am 26. September 1993 an der Urne von 70,4 Prozent der Stimmenden angenommen. In keinem Kanton gab es Nein-Mehrheiten.
1997 wurde Taggeld-Kürzung knapp verworfen
Zur Entlastung der Bundeskasse wollten das Eidgenössischen Räte 1996 die Taggelder um ein bis drei Prozent kürzen. Arbeitslosenkomitees und Gewerkschaften aus der Westschweiz bekämpften diese Revision erfolgreich mit dem Referendum: Am 28. September 1997 wurde der Beschluss knapp mit 50,8 Prozent Nein verworfen. Den Ausschlag gab das Nein der West- und der Südschweiz. Auch beide Basel und Solothurn lehnten ab.
Die dritte ALV-Revision von 2002 brachte ein neues Finanzierungskonzept, das einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben über einen Konjunkturzyklus anstrebt, eine Kürzung der Taggeld-Bezugsdauer, und eine Senkung des Beitragssatzes. Gegen den Willen von Linken, Grünen und Gewerkschaften wurde die Vorlage am 24. November 2002 mit 56,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Im Wallis, Neuenburg, Genf und Jura gab es Nein-Mehrheiten.
(sda/buet)
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