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Bislang sind Linke bei ALV-Vorlagen meist gescheitert
Seit der Neukonzeption der Arbeitslosenversicherung 1976 ist vier Mal über die ALV abgestimmt worden. Linke, Gewerkschaften und Arbeitslosenkomitees wehrten sich per Referendum gegen den Abbau von Leistungen - und hatten bislang nur ein Mal Erfolg.
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Artikel zu dieser Vorlage
- Presse zur ALV-Abstimmung: «Sozialpolitischer Röstigraben»
- Referendumskomitee: Schritt zu «noch mehr Sozialabbau»
- Ja-Komitee: «Volk will offenbar konkrete Lösungen»
- Leuthard ist mit dem Resultat zufrieden
- Longchamp: «Je mehr Arbeitslose, desto mehr Nein-Anteile»
- Schweiz bei ALV-Revision zweigeteilt
- Präsidentenrunde: Linke enttäuscht - Bürgerliche zufrieden
- Nach ALV-Ja: Die Rückkehr des Röstigrabens
- Nur einmal reüssierte Linke mit ALV-Referendum
- Mehr Beiträge, weniger Leistungen - darum geht's bei der ALV-Revision
- So argumentieren Gegner und Befürworter der ALV-Revision
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Auf Grund der Erfahrungen der ersten Nachkriegs-Rezession 1973/74 wurde die ALV 1976 für alle Arbeitnehmer für obligatorisch erklärt. Der Bundesbeschluss «über eine Neukonzeption der ALV» wurde in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1976 von 68,3 Prozent der Stimmenden angenommen. Eine Nein-Mehrheit gab es nur im Kanton Schwyz.
Der Beschluss bildete die Grundlage des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) von 1982.
Linke Anfangs 90er gescheitert...
In der Rezession der frühen neunziger Jahre verlängerte der Bund die ALV-Taggeld-Zahlungen von 300 auf 400 Tage sowie die Kurzarbeitsentschädigung. Gleichzeitig senkte er das Taggeld von 80 auf 70 Prozent des Verdienstes und verschärfte die Regeln über die Zumutbarkeit einer Arbeit.
Aus unterschiedlichen Motiven bekämpften Gewerkschaften und Arbeitgeber den Beschluss. Dieser wurde aber in der Volksabstimmung vom 26. September 1993 von 70,4 Prozent der Stimmenden angenommen.
...und Ende 90er-Jahre erfolgreich
Zur Entlastung der Bundeskasse setzte das Eidgenössische Parlament Ende 1996 einen Bundesbeschluss in Kraft, der unter anderem die Taggelder der ALV um ein bis drei Prozent kürzte.
Momentan kein Röstigraben
Im Gegensatz zum Röstigraben, der die Abstimmung 1996 entschied, sieht es beim jetzigen Abstimmungskampf nicht nach einem Unterschied der Regionen aus. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage von gfs.bern. >mehr...
Arbeitslosenkomitees und Gewerkschaften aus der Westschweiz bekämpften dies erfolgreich mit dem Referendum: Am 28. September 1997 wurde der Beschluss knapp mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Den Ausschlag gab das klare Nein der West- und der Südschweiz.
Aktuelles Konzept seit 2002 in Kraft
Die dritte AVIG-Revision von 2002 brachte ein neues Finanzierungskonzept, das einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben über einen Konjunkturzyklus anstrebt. Die Zahl der Arbeitslosentaggelder wurde von 520 auf 400 gekürzt, die Beitragsdauer auf 12 Monate verdoppelt, der Beitragssatz wieder auf 2 Lohnprozente gesenkt.
Linke, Grüne und Gewerkschaften bekämpften die Revision vergeblich mit dem Referendum. Sie wurde am 24. November 2002 mit 56,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
(sda/frua)
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